Datenschutz
Betrifft Datenschutz auch Ihr Unternehmen?
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Kleinunternehmer, medizinische Einrichtungen, Behörden oder Institutionen zum Datenschutz. Sollten zudem mehr als zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein, ist nach § 4f BDSG ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter zu bestellen.
Sie meinen, das trifft auf Sie zu, sind sich aber nicht sicher, welche Schritte Sie genau unternehmen müssen?
Dann helfen wir Ihnen - wir ermitteln den exakten Bedarf nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien.



