Die DSGVO räumt betroffenen Personen klare Rechte ein: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit. Diese Rechte sind nicht „nice to have“, sondern verbindlich – und sie müssen nachweislich umsetzbar sein.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Sie können innerhalb von 30 Tagen eine strukturierte Auskunft erteilen
- Sie wissen, wo personenbezogene Daten gespeichert sind und das systemübergreifend.
- Sie verfügen über ein Löschkonzept mit klar definierten Fristen und Zuständigkeiten.
- Sie haben interne Abläufe, um Widersprüche, Berichtigungen und Einschränkungen korrekt zu dokumentieren.
Viele Organisationen verlassen sich auf Annahmen:
„Wir bekommen ja eh keine Anfragen.“
„Wenn’s passiert, kümmern wir uns dann.“
„Das wird die IT schon irgendwie machen.“
Doch solche Annahmen sind riskant und spätestens bei einer Anfrage, Prüfung oder einem Vorfall zeigen sich die Schwächen.
Häufige Stolperstellen im Umgang mit Betroffenenrechten:
- Daten liegen in mehreren Systemen – ohne zentrale Übersicht.
- Es gibt kein Protokoll, wer welche Anfragen wann beantwortet hat.
- Die IT-Abteilung wird verantwortlich gemacht, obwohl Fachabteilungen entscheiden müssten.
- Löschkonzepte existieren formal, werden aber nicht gelebt.
- Mitarbeitende kennen den Ablauf nicht oder reagieren unsicher.
Unsere Unterstützung: praxistauglich und strukturiert
Wir helfen Unternehmen / Organisationen, Betroffenenrechte wirklich umzusetzen – mit tragfähigen Prozessen, klarer Kommunikation und praxisnahen Lösungen:
✔ Analyse: Wo stehen Sie aktuell bei Auskunft, Löschung & Co.?
✔ Umsetzung: Aufbau von Prozessen, Vorlagen und Zuständigkeiten.
✔ Befähigung: Schulung Ihrer Mitarbeitenden anhand realer Fallbeispiele.
✔ Dokumentation: Nachweise für Ihre Rechenschaftspflicht.
✔ Gesamtlösung: Integration in unsere Datenschutzpakete oder Übernahme als externer Datenschutzbeauftragter.
Datenschutz funktioniert nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch Struktur und Verantwortung.
Warum das zählt: Für Ihre Organisation. Für Ihr Team. Für das Vertrauen.
Betroffenenrechte stärken nicht nur Bürgerinnen und Bürger – sie schützen auch Ihre Organisation:
- vor unnötigen Risiken
- vor rechtlichen Auseinandersetzungen
- und vor Vertrauensverlust
👉 Wie gehen Sie mit Auskunftsanfragen um?
Wenn die Antwort zögert – lassen Sie uns darüber sprechen.