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Inklusion, Vertrauen und Gesetzeskonformität im digitalen Raum

Warum sind barrierefreie und rechtssichere Webseiten wichtig?

Stellen Sie sich vor: Ein Mensch mit Sehbehinderung besucht Ihre Webseite, um einen Termin zu vereinbaren oder Informationen zu erhalten. Doch die Seite ist nicht mit dem Screenreader kompatibel, Bilder sind nicht beschriftet und die Navigation ist unübersichtlich. Frustriert verlässt die Person die Seite – und Sie verlieren einen potenziellen Kunden.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit von Webseiten zur gesetzlichen Pflicht. Doch auch unabhängig davon zeigt eine barrierefreie und rechtssichere Webseite, dass Sie alle Menschen erreichen wollen – und stärkt zugleich das Vertrauen in Ihre Professionalität und Ihre Marke.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehende Webseite barrierefrei zu gestalten oder einen neuen, modernen und rechtssicheren Webauftritt zu entwickeln – benutzerfreundlich, DSGVO-konform und zukunftssicher.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen, die bestimmte Produkte vertreiben und solchen, die digitale Dienstleistungen anbieten:

Unternehmen mit barrierefreiheitsrelevanten Produkten gemäß § 1 Abs. 2 BFSG:

Online-Shops und E-Commerce-Plattformen

Webseiten, die Produkte wie Smartphones, Computer, Zahlungsterminals oder E-Book-Reader verkaufen.

E-Book-Anbieter und Software-Plattformen

Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei digitalen Lesemedien und zugehöriger Software.

Hersteller, Importeure oder Händler

entsprechender Geräte (z. B. Hardware, Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals).

Dienstleistungsunternehmen mit digitalen Nutzeroberflächen (bei mehr als 10 Mitarbeitenden und > 2 Mio. € Umsatz):

Bankdienstleistungen für Verbraucher

Webseiten und Apps von Banken und Finanzdienstleistern (z. B. Online-Banking).

Dienstleistungsportale mit direktem Kundenkontakt

z. B. Arztpraxen, Steuerberater, Reisebüros, Friseure, Fitnessstudios oder Bildungseinrichtungen mit Online-Terminbuchung, Kundenportalen oder digitaler Beratung.

Telekommunikationsdienste

Anbieter von Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzdiensten.

Personenbeförderungsdienste

Digitale Informations- und Buchungssysteme für Bus, Bahn, Flug etc.

Wichtig: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind nur dann ausgenommen, wenn sie keine barrierefreiheitsrelevanten Produkte vertreiben. Dienstleistungsangebote sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen, produktbezogene Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit (POUR)

Barrierefreie Webseiten basieren auf den sogenannten POUR-Prinzipien:

Perceivable (Wahrnehmbar)

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer die Informationen erfassen können, z.B. durch Textalternativen für Bilder und gut lesbare Kontraste.

Operable (Bedienbar)

Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen für alle zugänglich sein, z.B. durch Tastaturbedienbarkeit und genügend Zeit zur Eingabe.

Understandable (Verständlich)

Informationen und die Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein, z.B. durch klare Sprache und konsistente Navigationselemente.

Robust (Robust)

Inhalte müssen auch mit zukünftigen Technologien und assistiven Geräten kompatibel sein, z.B. durch den Einsatz von standardkonformen HTML-Strukturen.

Perceivable (Wahrnehmbar)

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer die Informationen erfassen können, z.B. durch Textalternativen für Bilder und gut lesbare Kontraste.

Operable (Bedienbar)

Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen für alle zugänglich sein, z.B. durch Tastaturbedienbarkeit und genügend Zeit zur Eingabe.

Understandable (Verständlich)

Informationen und die Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein, z.B. durch klare Sprache und konsistente Navigationselemente.

Robust (Robust)

Inhalte müssen auch mit zukünftigen Technologien und assistiven Geräten kompatibel sein, z.B. durch den Einsatz von standardkonformen HTML-Strukturen.
Unsere Leistungen

Erstellung und Anpassung barrierefreier Webseiten

We design and build your website according to the current WCAG 2.1 (Level AA) guidelines and adhere to the POUR principles to ensure unrestricted access for people with disabilities. If you already have an existing website, we adapt it to the specified standards (Level AA). Our measures include:


  • Optimization of color contrasts: Ensuring readability through sufficient contrast (perceivable).

  • Text alternatives for images: Accessible descriptions for screen readers (Perceivable).

  • Keyboard operability: All functions are accessible without a mouse (operable).

  • Structured content: heading hierarchy and semantically correct structure (understandable).

  • Multimedia content: subtitles and audio descriptions for videos (Perceivable).

  • Form design: Easy to use, even with assistive technologies (Operable).

  • Simple language: Use of clear and understandable texts to increase accessibility for all user groups (Understandable).

  • Mobile first and responsive implementation: Optimized for barrier-free surfing on mobile devices (perceivable & operable).

Rechtliche Konformität und Datenschutz

Eine rechtssichere Webseite minimiert Abmahnrisiken und Bußgelder. Wir erstellen und überprüfen für Sie:

Einwilligungsmanagement

Dokumentation und Nachweis der Zustimmung.

Cookie-Banner

Rechtskonform mit Opt-In und detaillierter Cookie-Liste.

Nutzungsbedingungen

Transparenz bei der Datennutzung.

Barrierefreiheitserklärung

Erstellung und Veröffentlichung einer Erklärung gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Diese informiert über den Stand der Barrierefreiheit und bietet eine Rückmeldefunktion.

Impressum

Erstellung und Anpassung gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG).

Datenschutzerklärung

Maßgeschneidert auf Ihre individuellen Datenverarbeitungsprozesse und DSGVO-konform.

Compliance-Überprüfung und Optimierung

Wir führen eine umfassende Analyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um Schwachstellen in Bezug auf Barrierefreiheit und Rechtssicherheit zu identifizieren. Sie erhalten einen detaillierten Auditbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch setzen wir die Optimierungen auch direkt um.

Entwicklung neuer Webseiten

Neben der Überprüfung und Anpassung bestehender Seiten entwickeln wir auf Wunsch auch komplett neue, barrierefreie und rechtssichere Webseiten. Dabei legen wir besonderen Wert auf modernes Design, intuitive Bedienbarkeit und vollständige Barrierefreiheit.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Erhöhte Benutzerzufriedenheit​

Eine zugängliche Webseite bietet allen Nutzern ein besseres Nutzungserlebnis.

Erweiterte Zielgruppe​

Mehr potenzielle Kunden durch barrierefreie Zugänge.

Rechtssicherheit​

Minimierung von Abmahnungen und Bußgeldern.

Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Besser strukturiert und von Suchmaschinen höher eingestuft

Vertrauensbildung

Zeigen Sie soziale Verantwortung und Professionalität.

Zukunftssicherheit

Ihre Webseite erfüllt auch künftige Anforderungen.

Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheit

Die Umsetzung barrierefreier Webseiten wird aktuell durch verschiedene Programme unterstützt – zum Beispiel durch gezielte Fördermaßnahmen gemeinnütziger Organisationen oder öffentliche Programme mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Einzelne Förderungen ermöglichen Zuschüsse von mehreren Tausend Euro – teils sogar ohne Eigenmittel. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Fördermöglichkeiten, beraten zur Antragstellung und begleiten Sie im Förderprozess – damit Sie Ihre barrierefreie Webseite nicht nur professionell, sondern auch wirtschaftlich realisieren können.
Eine Person tippt auf einem Laptop, auf dessen Bildschirm Symbole für Cloud-Speicherung, Ordnerstruktur und Datensicherheit eingeblendet sind.
FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unternehmen müssen ihre Webseiten barrierefrei gestalten, um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen.

Der Aufwand hängt von der bestehenden Struktur Ihrer Webseite ab. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung.

Ja, wir bieten die Anpassung bestehender Seiten an, um sie barrierefrei und rechtssicher zu gestalten.

Wir sind branchenunabhängig und unterstützen Betriebe aller Art. Dies können sowohl Kleinunternehmer, Arztpraxen, als auch KMU, MVZ oder große Unternehmen sein. Unsere individuellen Preisstrategien sorgen dafür, dass Sie ein passendes Angebot für Ihre spezifischen Anforderungen erhalten.

Ja, das BFSG gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für mobile Anwendungen (Apps). Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote auf allen Plattformen barrierefrei zu gestalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die WCAG 2.1 unterscheidet drei Stufen: Level A (Grundanforderungen), Level AA (erweiterte Anforderungen) und Level AAA (höchste Anforderungen). Level AA ist für die meisten geschäftlichen Webseiten relevant und wird als Standard definiert.

Ja, Kleinstunternehmen (wie Friseursalons oder Fitnessstudios), die Dienstleistungen oder Produkte anbieten und weniger als zehn Personen beschäftigen sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die unter die in § 1 Abs. 2 BFSG genannten Produktkategorien fallen.

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie Ihre Webseite fit für die Zukunft machen? Vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Beratung oder die Erstellung einer neuen, barrierefreien Webseite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!