Datenschutz und Barrierefreiheit in Arzt-, Gemeinschafts-, Kieferorthopädie- und Zahnarztpraxen
Datenschutz und Barrierefreiheit in Arzt- und Zahnarztpraxen
Sensible Gesundheitsdaten im Fokus
In Arzt-, Gemeinschafts-, Kieferorthopädie- und Zahnarztpraxen werden täglich hochsensible personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.
Ob Patientendokumentation, elektronische Kommunikation oder digitale Terminvergabe: Jede Verarbeitung muss datenschutzkonform, sicher und nachvollziehbar erfolgen.
Unterstützung durch MUNAS Consulting
MUNAS Consulting unterstützt Arzt-, Gemeinschafts-, Kieferorthopädie- und Zahnarztpraxen bei der rechtssicheren Umsetzung der DSGVO, der technischen Absicherung sensibler Patientendaten und der digitalen Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und WCAG 2.1.
Besonderheiten gemeinsamer Praxen
Wir berücksichtigen die datenschutzrechtliche Struktur gemeinschaftlich geführter Praxen.
Werden Patientendaten von mehreren Ärzten oder Partnern gemeinsam verarbeitet, liegt in der Regel eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vor. Hier ist vertraglich festzulegen:
wer welche datenschutzrechtlichen Pflichten übernimmt (z. B. Informationspflichten, Betroffenenrechte, technische Maßnahmen),
wie die Zusammenarbeit transparent und nachweisbar dokumentiert wird.
Klarheit, Sicherheit und Vertrauen
So stellen Sie sicher, dass Patientendaten geschützt, Prozesse klar geregelt und rechtliche Zuständigkeiten eindeutig definiert sind – unabhängig davon, ob Sie eine Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreiben.
Rechtliche Grundlagen im medizinischen Bereich
Die Datenverarbeitung in Arzt-, Gemeinschafts-, Kieferorthopädie- und Zahnarztpraxen erfolgt auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung zwischen Arzt / Zahnarzt und Patient)
Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Behandlung und Gesundheitsvorsorge)
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 b BDSG (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
Einschlägige Fachgesetze wie Patientenrechtegesetz, SGB V, Röntgenverordnung und Strahlenschutzgesetz.
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt.
Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Zugriffsrechte, IT-Sicherheit, Aufbewahrungsfristen und Löschprozesse.
Typische Verarbeitungstätigkeiten in Arzt-, Gemeinschafts-, Kieferorthopädie- und Zahnarztpraxen
- Verwaltung von Patienten- und Behandlungsdaten
- Erstellung elektronischer Patientenakten (EPA)
- Terminvergabe, Online-Buchungssysteme und Abrechnung
- Kommunikation mit Krankenkassen, Laboren und Versicherungen
- Dokumentation und Archivierung medizinischer Befunde
- E-Mail- und Messenger-Kommunikation mit Patienten (sofern zulässig)
- Nutzung von Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder Cloud-Diensten
- Videoüberwachung im Eingangs- oder Kassenbereich (sofern vorhanden)
Datenschutzanforderungen und empfohlene Maßnahmen
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Patientenaufklärung und Informationspflichten
Umsetzung der Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO gegenüber Patienten,
Angehörigen und gesetzlichen Vertretern sowie Bereitstellung klarer Datenschutzhinweise für
Praxis und Webseite.
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Lösch- und Aufbewahrungskonzepte
Schulung und Sensibilisierung
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Datenschutzvorfälle und Patientenanfragen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Medizinische Dokumentation und Zugriffsmanagement
Beratung zu sicherer Dokumentation, Rollen- und Rechtevergabe, Protokollierung und
geschützter Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO.
Digitale Barrierefreiheit und Inklusion im Gesundheitswesen
Digitale Angebote wie Webseiten, Terminbuchungen oder Patientenportale müssen barrierefrei sein, um allen Patientinnen und Patienten einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die WCAG 2.1 definieren hierfür verbindliche Standards in drei Stufen – A, AA und AAA.
Wir prüfen Ihre Online-Präsenzen, Formulare und Patientenportale auf Barrierefreiheit, unterstützen bei der Umsetzung nach Level AA und zeigen, wie digitale Inklusion zu mehr Servicequalität und Vertrauen beiträgt.
Individuell, digital oder vor Ort – so, wie es zu Ihnen passt
Ob Online-Audit, Videokonferenz oder persönliche Beratung in Ihrer Praxis – wir richten uns nach Ihren Abläufen.
Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit sind keine Pflichtaufgaben, sondern Bausteine für Vertrauen, Sicherheit und echte Inklusion.
Sie schaffen Transparenz und erhöhen die Zufriedenheit Ihrer Patientinnen und Patienten.
So arbeitet MUNAS Consulting – verlässlich, sensibel, praxisnah
Datenschutz in medizinischen Einrichtungen braucht Verständnis für Abläufe, Verantwortung und Vertrauen.
Wir verstehen Datenschutz nicht als Formalität, sondern als gelebte Verantwortung für Sicherheit, Vertrauen und Qualität. Unser Ziel ist es, Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit so zu gestalten, dass sie sich reibungslos in Ihre Arbeitsabläufe integrieren – klar, verständlich und praxisnah. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung – mit dem Anspruch, komplexe Vorgaben in effiziente und alltagstaugliche Lösungen zu übersetzen.
Unser Vorgehen: strukturiert, nachvollziehbar und nachhaltig
Analyse
Konzept
Wir entwickeln Maßnahmen, die juristische Vorgaben, organisatorische Abläufe und technische Sicherheit in Einklang bringen.
Begleitung
Wir setzen die erarbeiteten Lösungen gemeinsam um, schulen Ihr Team und stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter langfristig zur Seite.
So bleibt Ihre Praxis oder Einrichtung nicht nur rechtssicher, sondern auch organisatorisch entlastet – mit klaren Abläufen, geschützten Patientendaten und digitaler Inklusion im Praxisalltag.
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Prüfen Sie, wie gut Ihre Praxis oder Praxisgemeinschaft bei Datenschutz,
IT-Sicherheit und digitaler Barrierefreiheit aufgestellt ist.
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