Datenschutz und Barrierefreiheit für Kommunen und Behörden

Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung

Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Behörden stehen vor der Herausforderung, hoheitliche Aufgaben, Digitalisierung und Datenschutz in Einklang zu bringen.

Neben der DSGVO gelten spezifische gesetzliche Regelungen – vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über Landesdatenschutzgesetze bis hin zu Fachvorschriften für Verwaltung, Bau, Bildung oder Soziales.

MUNAS Consulting begleitet kommunale Verwaltungen, Stadtwerke, Ämter und Behörden bei der rechtssicheren, organisatorisch klaren und technisch umsetzbaren Implementierung von Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepten.

Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der WCAG 2.1, um digitale Inklusion auch in der öffentlichen Kommunikation sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen und öffentliche Verantwortung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Kommunen und Behörden erfolgt in der Regel auf Basis von:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben)

  • den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen

  • sowie spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Schul-, Melde-, Bau-, Sozial- und Kommunalrecht)

Als öffentliche Stelle unterliegen Sie besonderen Pflichten hinsichtlich Transparenz, Rechenschaft und Betroffenenrechten.

Hierzu zählen Informationspflichten nach Art. 13 f. DSGVO, Löschkonzepte, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Mitarbeitende mit Einschränkungen.

Die Anforderungen der WCAG 2.1 definieren dabei drei Stufen: Level A, AA und AAA – als Grundlage für ein inklusives digitales Verwaltungserlebnis.

Typische Verarbeitungstätigkeiten in Kommunen und Behörden

Datenschutzanforderungen und empfohlene Maßnahmen

Datenschutz in öffentlichen Stellen ist ein zentraler Bestandteil moderner Verwaltungsarbeit.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren, transparenten und nachhaltigen Umsetzung:

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Umsetzung sicherer IT-Strukturen nach Art. 32 DSGVO – für Fachverfahren, Netzwerke und mobile Arbeitsplätze.

Datenschutzbeauftragter

Benennung oder Unterstützung des behördlichen Datenschutzbeauftragten für eine verlässliche Datenschutzstruktur.

Auftragsverarbeitung (AVV)

Erstellung und Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit IT-Dienstleistern, Hosting-Partnern oder Softwareanbietern.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Durchführung von DSFA bei neuen digitalen Verfahren oder Überwachungssystemen zur Risikominimierung.

Löschkonzepte und Aufbewahrung

Entwicklung von Löschkonzepten und Fristen unter Berücksichtigung archivrechtlicher Vorgaben.

Schulungen und Sensibilisierung

Trainings für Mitarbeitende, Verwaltungspersonal und IT-Abteilungen, um Datenschutz im Alltag zu verankern.

Datenschutzvorfälle und Aufsicht

Unterstützung bei Datenschutzvorfällen sowie Kommunikation mit Aufsichtsbehörden – schnell, transparent und regelkonform.

Digitale Barrierefreiheit und Inklusion in der Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung steht in besonderer Verantwortung, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.

Barrierefreie Webseiten, Online-Formulare und Bürgerportale sind mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie fördern Transparenz, Teilhabe und Vertrauen.

Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und WCAG 2.1 unterstützen wir Kommunen und Behörden bei:

  • der Prüfung und Bewertung vorhandener Webangebote

  • der Entwicklung barrierefreier Online-Formulare und Portale

  • der Sensibilisierung von Web- und IT-Abteilungen

  • und der Erstellung gesetzeskonformer Barrierefreiheitserklärungen

So entsteht digitale Inklusion in der Praxis – nachvollziehbar, überprüfbar und mit gesellschaftlichem Mehrwert.

Individuell, digital oder vor Ort – so, wie es zu Ihnen passt

Ob Online-Audit, Videokonferenz oder Beratung in Ihrer Verwaltung – wir richten uns nach Ihren organisatorischen Abläufen.
Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit sind keine Pflichtaufgaben, sondern Bausteine für Vertrauen, Sicherheit und echte Inklusion. Sie schaffen digitale Teilhabe und stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine moderne Verwaltung.

So arbeitet MUNAS Consulting – gesetzeskonform, bürgernah, effizient

Datenschutz und Verwaltungstransparenz gehören zusammen – für vertrauenswürdige öffentliche Dienstleistungen.
Wir verstehen Datenschutz nicht als Formalität, sondern als gelebte Verantwortung für Sicherheit, Vertrauen und Qualität. Unser Ziel ist es, Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit so zu gestalten, dass sie sich reibungslos in Ihre Arbeitsabläufe integrieren – klar, verständlich und praxisnah. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung – mit dem Anspruch, komplexe Vorgaben in effiziente und alltagstaugliche Lösungen zu übersetzen.

Unser Vorgehen: strukturiert, nachvollziehbar und nachhaltig

Analyse

Wir prüfen Ihre Prozesse, Systeme und Dokumentationen – präzise abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Branche.

Konzept

Wir entwickeln Maßnahmen, die juristische Vorgaben, organisatorische Abläufe und technische Sicherheit in Einklang bringen.

Begleitung

Wir setzen die erarbeiteten Lösungen gemeinsam um, schulen Ihr Team und stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter langfristig zur Seite.

So stellen Sie sicher, dass Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgertransparenz im Einklang
stehen – effizient, gesetzeskonform und im Sinne einer modernen, serviceorientierten
Verwaltung.

Jetzt buchen

Jetzt handeln – für Datenschutz, Sicherheit und Inklusion

Prüfen Sie, wie gut Ihre Kommune oder Behörde bei Datenschutz,
IT-Sicherheit und digitaler Barrierefreiheit aufgestellt ist.
Mit MUNAS Consulting schaffen Sie Vertrauen, Schutz und gleichberechtigte Teilhabe.
Kostenloses Analysegespräch vereinbaren.