Rechtliche Grundlagen und öffentliche Verantwortung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Kommunen und Behörden erfolgt in der Regel auf Basis von:
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben)
den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen
sowie spezialgesetzlichen Regelungen (z. B. Schul-, Melde-, Bau-, Sozial- und Kommunalrecht)
Als öffentliche Stelle unterliegen Sie besonderen Pflichten hinsichtlich Transparenz, Rechenschaft und Betroffenenrechten.
Hierzu zählen Informationspflichten nach Art. 13 f. DSGVO, Löschkonzepte, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Mitarbeitende mit Einschränkungen.
Die Anforderungen der WCAG 2.1 definieren dabei drei Stufen: Level A, AA und AAA – als Grundlage für ein inklusives digitales Verwaltungserlebnis.