Inhaltsverzeichnis
- Digitale Barrierefreiheit 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung
- Wer ist vom BFSG 2025 betroffen?
- Kernanforderungen: WCAG 2.1 und BITV 2.0 im Überblick
- Schritt-für-Schritt zur barrierefreien Umsetzung
- Vorteile digitaler Barrierefreiheit jenseits der Pflicht
- Häufige Herausforderungen und Lösungsansätze
- Wie MUNAS Consulting bei der Umsetzung unterstützt
- Fazit und Ausblick
Digitale Barrierefreiheit 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Frist rückt unaufhaltsam näher: Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele privatwirtschaftliche Unternehmen in der Europäischen Union sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Diese Anforderung ist keine bloße Empfehlung mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in deutsches Recht umgesetzt wird. Für Unternehmen, Webentwickler und Produktverantwortliche bedeutet dies, dass das Thema digitale Barrierefreiheit 2026 oberste Priorität haben muss. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder und Marktnachteile, sondern schließt auch einen erheblichen Teil der Bevölkerung von seinen Angeboten aus.
Doch was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret? Es geht darum, Webseiten, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden können. Dies betrifft Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Die Umsetzung erfordert technisches Know-how, strategische Planung und ein Umdenken in den Design- und Entwicklungsprozessen. Dieser Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Aspekte der digitalen Barrierefreiheit 2025 und zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen und gleichzeitig Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufstellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA auf Englisch), einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu stärken. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, einen einheitlichen Standard für Barrierefreiheit in der gesamten EU zu schaffen und somit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die wesentliche Neuerung durch das BFSG ist die Ausweitung der Barrierefreiheitspflicht auf den Privatsektor. Während bisher vor allem öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, müssen nun auch zahlreiche Unternehmen ihre digitalen Angebote anpassen. Das Gesetz definiert klare Anforderungen und Fristen. Die zentrale Deadline ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen neue Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Für Dienstleistungen gibt es Übergangsfristen, doch die Weichen müssen jetzt gestellt werden, um rechtzeitig konform zu sein.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2026 betroffen?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Dienstleistern. Wenn Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die unter das Gesetz fallen, sind Sie zur Umsetzung verpflichtet. Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz), sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Für Anbieter von Produkten gilt diese Ausnahme nicht.
Zu den betroffenen Produkten und Dienstleistungen gehören unter anderem:
- E-Commerce: Nahezu alle Online-Shops und Dienstleistungen, die über das Internet verkauft werden.
- Computer-Hardware und Betriebssysteme: Hersteller von Laptops, Desktops und den darauf laufenden Betriebssystemen.
- Bankdienstleistungen für Verbraucher: Online-Banking-Portale und Banking-Apps.
- E-Books: Anbieter von digitalen Büchern und den dazugehörigen Lesegeräten und Apps.
- Smartphones und andere Endgeräte: Geräte für die elektronische Kommunikation.
- Dienstleistungen im Personenverkehr: Webseiten, Apps und interaktive Terminals von Fluggesellschaften, Bus-, Bahn- und Schifffahrtsunternehmen.
- Audiovisuelle Mediendienste: Streaming-Plattformen und Mediatheken.
Die Liste macht deutlich: Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr digitales Angebot betroffen ist, ist hoch. Eine genaue Prüfung der eigenen Produkte und Dienstleistungen ist daher unumgänglich.
Kernanforderungen: WCAG 2.1 und BITV 2.0 im Überblick
Um die digitale Barrierefreiheit 2026 zu erreichen, müssen sich Unternehmen an etablierten technischen Standards orientieren. Das BFSG verweist hierbei auf die harmonisierten Normen der EU, die sich maßgeblich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren. In Deutschland sind die Anforderungen in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert, die wiederum auf den WCAG basiert.
Die WCAG definieren vier grundlegende Prinzipien, nach denen digitale Inhalte gestaltet sein müssen:
- Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können (z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos).
- Bedienbar: Alle interaktiven Elemente müssen bedienbar sein. Das schließt die vollständige Tastaturbedienbarkeit und ausreichend Zeit für die Interaktion ein.
- Verständlich: Die Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Dazu gehören eine klare Sprache und eine vorhersehbare Navigation.
- Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien (wie Screenreadern), zuverlässig interpretiert werden können.
Für die Konformität mit dem BFSG wird in der Regel die Erfüllung der WCAG 2.1 auf der Konformitätsstufe AA gefordert. Diese Stufe stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen hoher Zugänglichkeit und technischer Machbarkeit dar.
Schritt-für-Schritt zur barrierefreien Umsetzung
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bis 2025 ist ein Projekt, das strukturiert angegangen werden muss. Ein planvolles Vorgehen hilft, Ressourcen effizient einzusetzen und häufige Fehler zu vermeiden.
1. Analyse und Audit (Bestandsaufnahme)
Beginnen Sie mit einer umfassenden Analyse Ihrer digitalen Angebote. Führen Sie ein Barrierefreiheits-Audit durch, um den aktuellen Zustand Ihrer Webseiten und Apps zu bewerten. Identifizieren Sie die größten Hürden und dokumentieren Sie Abweichungen von den WCAG-Standards. Dies schafft eine fundierte Grundlage für alle weiteren Schritte.
2. Planung und Priorisierung
Erstellen Sie auf Basis der Analyse eine Roadmap. Priorisieren Sie die zu behebenden Mängel nach Schweregrad und Aufwand. Planen Sie die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ein. Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten in Ihrem Team und legen Sie realistische Meilensteine fest.
3. Umsetzung in Design, Entwicklung und Redaktion
Barrierefreiheit ist eine Teamaufgabe. Sensibilisieren und schulen Sie alle beteiligten Bereiche:
- Design: Achten Sie auf ausreichende Farbkontraste, klare Layouts und lesbare Schriftarten.
- Entwicklung: Implementieren Sie sauberen, semantischen HTML-Code, stellen Sie die Tastaturbedienbarkeit sicher und verwenden Sie ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications auf Englisch) korrekt.
- Redaktion: Erstellen Sie verständliche Texte, versehen Sie Bilder mit aussagekräftigen Alternativtexten und strukturieren Sie Inhalte logisch mit Überschriften.
4. Testing und Validierung
Testen Sie Ihre digitalen Produkte regelmäßig und umfassend. Kombinieren Sie automatisierte Test-Tools, die schnell viele Fehler aufdecken können, mit manuellen Tests. Beziehen Sie idealerweise auch Menschen mit Behinderungen in den Testprozess ein, um praxisnahes Feedback zu erhalten.
5. Dokumentation und Erklärung zur Barrierefreiheit
Das BFSG fordert eine sogenannte “Erklärung zur Barrierefreiheit”. In diesem Dokument legen Sie öffentlich dar, welchen Grad der Barrierefreiheit Ihre Webseite oder App aufweist und an wen sich Nutzer bei Problemen wenden können. Diese Erklärung muss leicht auffindbar sein.
6. Kontinuierliche Verbesserung
Digitale Barrierefreiheit 2025 ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Verankern Sie Barrierefreiheit fest in Ihren Workflows, um sicherzustellen, dass auch zukünftige Inhalte und Funktionen von Anfang an barrierefrei sind. Entwickeln Sie Strategien für 2026 und die Folgejahre, um den erreichten Standard zu halten und weiter zu verbessern.
Vorteile digitaler Barrierefreiheit jenseits der Pflicht
Die Umsetzung des BFSG sollte nicht nur als lästige Pflicht betrachtet werden. Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv angehen, profitieren in vielerlei Hinsicht:
- Erweiterte Marktreichweite: Sie erschließen eine relevante Kundengruppe. Allein in Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung.
- Verbesserte User Experience (UX): Maßnahmen für Barrierefreiheit, wie eine klare Struktur und einfache Bedienbarkeit, kommen allen Nutzern zugute.
- Positive Markenwahrnehmung: Ein barrierefreies Angebot signalisiert soziale Verantwortung und Inklusion, was Ihr Markenimage stärkt.
- Bessere SEO-Performance: Viele Kriterien für Barrierefreiheit, wie semantisches HTML und Alt-Texte, sind auch wichtige Rankingfaktoren für Suchmaschinen wie Google.
- Rechtssicherheit: Sie vermeiden Bußgelder, Abmahnungen und teure Rechtsstreitigkeiten.
Häufige Herausforderungen und Lösungsansätze
Auf dem Weg zur Konformität können verschiedene Hürden auftreten. Hier sind einige typische Herausforderungen und wie Sie ihnen begegnen können.
Herausforderung: Fehlendes Bewusstsein und Know-how im Team.
Lösung: Investieren Sie in Schulungen und Workshops für alle Beteiligten. Sensibilisieren Sie für die Bedeutung des Themas und bauen Sie internes Fachwissen auf. Externe Experten können hierbei wertvolle Unterstützung leisten.
Herausforderung: Budget- und Ressourcenplanung.
Lösung: Integrieren Sie Barrierefreiheit von Beginn an in Ihre Projekte (“Shift-Left”-Ansatz). Nachträgliche Korrekturen sind meist deutlich teurer. Planen Sie Budgets für Audits, Schulungen und die Umsetzung langfristig ein.
Herausforderung: Barrierefreiheit in komplexen Altsystemen.
Lösung: Nicht immer ist eine vollständige Sanierung sofort möglich. Erstellen Sie einen priorisierten Plan zur schrittweisen Verbesserung. Konzentrieren Sie sich zunächst auf die wichtigsten Funktionen und häufigsten Barrieren.
Herausforderung: Barrierefreie PDF-Dokumente und Inhalte von Drittanbietern.
Lösung: Etablieren Sie einen Standard für die Erstellung neuer, barrierefreier Dokumente. Prüfen Sie bei der Einbindung von externen Tools und Inhalten deren Barrierefreiheit und fordern Sie diese bei den Anbietern ein.
Wie MUNAS Consulting bei der Umsetzung unterstützt
Die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit 2025 können komplex und überwältigend sein. Sie müssen diesen Weg jedoch nicht allein gehen. MUNAS Consulting ist Ihr erfahrener Partner für die strategische und operative Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Konformitäts-Audits: Wir analysieren Ihre Webseiten und Apps detailliert nach den Anforderungen von WCAG 2.1 und dem BFSG.
- Strategische Beratung: Wir entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Roadmap, um die gesetzlichen Fristen sicher einzuhalten.
- Schulungen und Workshops: Wir schulen Ihre Teams in den Bereichen Design, Entwicklung und Content-Erstellung, um nachhaltiges Wissen im Unternehmen aufzubauen.
- Umsetzungsbegleitung: Unsere Experten unterstützen Ihre Entwicklerteams bei der Behebung von Barrieren und der Implementierung barrierefreier Lösungen.
Mit der Expertise von MUNAS Consulting stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Angebote nicht nur gesetzeskonform, sondern auch für alle Nutzer optimal zugänglich sind. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung auf unserer Webseite.
Fazit und Ausblick
Die Deadline für die digitale Barrierefreiheit 2025 ist eine unausweichliche Realität für einen Großteil der deutschen Wirtschaft. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage und erhöht den Druck auf Unternehmen, ihre digitalen Angebote inklusiv zu gestalten. Anstatt dies als Belastung zu sehen, sollten Sie die Chance ergreifen: Ein barrierefreies digitales Erlebnis ist ein klares Qualitätsmerkmal, ein Wettbewerbsvorteil und ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Warten Sie nicht länger. Beginnen Sie jetzt mit der Analyse und Planung, um die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Digitale Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern der Standard für eine moderne und inklusive digitale Zukunft. Weitere offizielle Informationen finden Sie auch direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Vertiefende Informationen
- Mobile Barrierefreiheit: Ihr Leitfaden für BFSG-Konformität und UX
- Leichte Sprache im Web: Barrierefreiheit einfach umsetzen
- Barrierefreie Kommunikation: Praxisleitfaden mit Beispielen
- Barrierefreie Kommunikation im Web – Praxisleitfaden 2025
- Inklusives E-Learning: Checklisten, Tests und Evaluationskriterien
