Barrierefreie und rechtssichere Webseiten
Warum sind barrierefreie und rechtssichere Webseiten wichtig?
Wir prüfen und entwickeln barrierefreie und rechtssichere Webseiten nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unsere Leistungen verbinden Barrierefreiheit, Datenschutz und IT-Sicherheit und eignen sich für Unternehmen unterschiedlicher Branchen.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und digitale Angebote für alle Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar sind. Dazu gehören klare Strukturen, gut erkennbare Kontraste, alternative Texte und technisch saubere Umsetzungen nach WCAG und BITV.
Stellen Sie sich vor: Ein Mensch mit Sehbehinderung besucht Ihre Webseite, um einen Termin zu vereinbaren oder Informationen zu erhalten. Doch die Seite ist nicht mit dem Screenreader kompatibel, Bilder sind nicht beschriftet und die Navigation ist unübersichtlich. Frustriert verlässt die Person die Seite – und Sie verlieren einen potenziellen Kunden.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit von Webseiten zur gesetzlichen Pflicht. Doch auch unabhängig davon zeigt eine barrierefreie und rechtssichere Webseite, dass Sie alle Menschen erreichen wollen – und stärkt zugleich das Vertrauen in Ihre Professionalität und Ihre Marke.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehende Webseite barrierefrei zu gestalten oder einen neuen, modernen und rechtssicheren Webauftritt zu entwickeln – benutzerfreundlich, DSGVO-konform und zukunftssicher.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Das BFSG verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen, die bestimmte Produkte vertreiben und solchen, die digitale Dienstleistungen anbieten:
Unternehmen mit barrierefreiheitsrelevanten Produkten gemäß § 1 Abs. 2 BFSG:
Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
E-Book-Anbieter und Software-Plattformen
Hersteller, Importeure oder
Händler
Dienstleistungsunternehmen mit digitalen Nutzeroberflächen (bei mehr als 10 Mitarbeitenden und > 2 Mio. € Umsatz):
Bankdienstleistungen für Verbraucher
Webseiten und Apps von Banken und Finanzdienstleistern (z. B. Online-Banking).
Dienstleistungsportale mit direktem Kundenkontakt
z. B. Arztpraxen, Steuerberater, Reisebüros, Friseure, Fitnessstudios oder Bildungseinrichtungen mit Online-Terminbuchung, Kundenportalen oder digitaler Beratung.
Telekommunikationsdienste
Anbieter von Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzdiensten.
Personenbeförderungsdienste
Digitale Informations- und Buchungssysteme für Bus, Bahn, Flug etc.
Wichtig: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind nur dann ausgenommen, wenn sie keine barrierefreiheitsrelevanten Produkte vertreiben. Dienstleistungsangebote sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen, produktbezogene Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit (POUR)
Perceivable (Wahrnehmbar)
Operable (Bedienbar)
Understandable (Verständlich)
Robust (Robust)
Perceivable (Wahrnehmbar)
Operable (Bedienbar)
Understandable (Verständlich)
Robust (Robust)
Erstellung und Anpassung barrierefreier Webseiten
Wir gestalten und erstellen Ihre Webseite nach den aktuellen WCAG 2.1 – Richtlinien (Level AA) und halten uns an die POUR-Prinzipien, um einen uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wenn Sie bereits eine bestehende Webseite haben, passen wir diese an die vorgegebenen Standards (Level AA) an. Unsere Maßnahmen umfassen:
Optimierung der Farbkontraste: Sicherstellung der Lesbarkeit durch ausreichenden Kontrast (wahrnehmbar).
Textalternativen für Bilder: Zugängliche Beschreibungen für Bildschirmlesegeräte (wahrnehmbar).
Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen sind ohne Maus zugänglich (bedienbar).
Strukturierter Inhalt: Überschriftenhierarchie und semantisch korrekte Struktur (verständlich).
Multimediale Inhalte: Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos (wahrnehmbar).
Formulargestaltung: Einfache Bedienung, auch mit assistiven Technologien (bedienbar).
Einfache Sprache: Verwendung klarer und verständlicher Texte, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu erhöhen (verständlich).
Mobile first und responsive Umsetzung: Optimiert für barrierefreies Surfen auf mobilen Endgeräten (wahrnehmbar und bedienbar).
Rechtliche Konformität und Datenschutz
Eine rechtssichere Webseite minimiert Abmahnrisiken und Bußgelder. Wir erstellen und überprüfen für Sie:
Einwilligungsmanagement
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines transparenten und revisionssicheren Einwilligungsmanagements – von der rechtskonformen Einholung über die Dokumentation bis zur jederzeitigen Widerrufbarkeit durch den Nutzer.
Cookie-Banner
Wir setzen praxiserprobte Consent-Management-Lösungen ein, die alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen: granularer Opt-in, Verzicht auf voreingestellte Häkchen, Nachweispflicht und technische Blockierung nicht erforderlicher Cookies vor Zustimmung.
Nutzungsbedingungen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung klarer Nutzungsbedingungen für Ihre Webseite oder digitalen Dienste – z. B. bei interaktiven Funktionen, Kommentarfunktionen, Kundenportalen oder Downloads. So schaffen Sie Transparenz und vermeiden Haftungsrisiken.
Barrierefreiheitserklärung
Für viele Unternehmen ist ab Juni 2025 eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend. Wir erstellen für Sie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Erklärung – inkl. Stand der Barrierefreiheit, Ausnahmen, Feedbackmöglichkeit und ggf. Schlichtungsverfahren.
Impressum
Wir erstellen oder prüfen Ihr Impressum nach den Vorgaben des § 5 DDG – inklusive aller erforderlichen Angaben zu Anbieterkennzeichnung, Vertretungsberechtigung, Kontaktdaten und Aufsichtsbehörden. Auch Sonderpflichten für Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Anwälte, Handwerksbetriebe) werden dabei berücksichtigt.
Datenschutzerklärung
Wir erstellen für Sie passgenaue und DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen, die alle relevanten Datenverarbeitungen Ihrer Webseite widerspiegeln – inklusive Tracking-Tools, eingebundener Drittanbieter und Formularfunktionen. Immer auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Aufsichtsbehördenpraxis.
Compliance-Überprüfung und Optimierung
Wir führen eine umfassende Analyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um Schwachstellen in Bezug auf Barrierefreiheit und Rechtssicherheit zu identifizieren. Sie erhalten einen detaillierten Auditbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch setzen wir die Optimierungen auch direkt um.
Entwicklung neuer Webseiten
Vorteile für Ihr Unternehmen
Erhöhte Benutzerzufriedenheit
Eine zugängliche Webseite bietet allen Nutzern ein besseres Nutzungserlebnis.
Erweiterte Zielgruppe
Mehr potenzielle Kunden durch barrierefreie Zugänge.
Rechtssicherheit
Minimierung von Abmahnungen und Bußgeldern.
Verbesserte Suchmaschinenoptimierung
Besser strukturiert und von Suchmaschinen (SEO) höher eingestuft.
Vertrauensbildung
Zeigen Sie soziale Verantwortung und Professionalität.
Zukunftssicherheit
Ihre Webseite erfüllt auch künftige Anforderungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unternehmen müssen ihre Webseiten barrierefrei gestalten, um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen.
Der Aufwand hängt von der bestehenden Struktur Ihrer Webseite ab. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung.
Ja, wir bieten die Anpassung bestehender Seiten an, um sie barrierefrei und rechtssicher zu gestalten.
Wir sind branchenunabhängig und unterstützen Betriebe aller Art. Dies können sowohl Kleinunternehmer, Arztpraxen, als auch KMU, MVZ oder große Unternehmen sein. Unsere individuellen Preisstrategien sorgen dafür, dass Sie ein passendes Angebot für Ihre spezifischen Anforderungen erhalten.
Ja, das BFSG gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für mobile Anwendungen (Apps). Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote auf allen Plattformen barrierefrei zu gestalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Die WCAG 2.1 unterscheidet drei Stufen: Level A (Grundanforderungen), Level AA (erweiterte Anforderungen) und Level AAA (höchste Anforderungen). Level AA ist für die meisten geschäftlichen Webseiten relevant und wird als Standard definiert.
Ja, Kleinstunternehmen (wie Friseursalons oder Fitnessstudios), die Dienstleistungen oder Produkte anbieten und weniger als zehn Personen beschäftigen sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, die unter die in § 1 Abs. 2 BFSG genannten Produktkategorien fallen.
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