Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von MUNAS Consulting, Inhaber Dr. Markus Schneider, Flotowstraße 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf, E-Mail: info(at)munas.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer u.a. folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Individuelle SAP- und Datenschutzberatung; Bestellung des Datenschutzbeauftragten; Prozessaufnahme und –analyse bei denen personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeitet werden, sowie Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten; Durchführung und Auswertung von Datenschutzaudits und Risikoanalysen mit anschließender Konzeptionierung der betreffenden Maßnahmen zur Kompensation von Risiken; Konzeptionierung von Datenschutzkonzepten; Errichtung respektive Ausbau von validen Datenschutz–Management–Systemen (im Rahmen weiterer Leistungspakete); Beratung bei der Implementierung respektive Umsetzung von Maßnahmen gemäß der rechtlichen Anforderungen der DSGVO und BDSG neu; Erstellung notwendiger Richtlinien (Policies), Verpflichtungen und anderer datenschutzrelevanter Dokumente; Identifizierung von Auftragsverarbeiter; Prüfung, Anpassung oder Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen; Implementierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (kurz: TOMs); Erstellung und Dokumentation geeigneter Prozesse zum Umgang mit Betroffenenrechten, Datenschutzvorfällen und Umgang mit der Datenschutzaufsichtsbehörde; Durchführung von kundenindividuellen Datenschutz Schulungen und Workshops der entsprechenden Mitarbeiter (mittels Schulungssoftware / Präsens); Prüfung und Analyse des Internetauftrittes durch geeignete Analyse-Tools; datenschutzkonforme Erstellung oder Anpassung von Impressum, Datenschutzerklärungen und Cookie-Banner im Rahmen als eRecht24 Agentur; Vermittlung von (digitalen) Dienstleistungen aller Art – im Rahmen von strategischen Partnerschaften – die keiner gesonderten behördlichen Genehmigung bedürfen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart oder sie basiert auf die jeweiligen Preise der einzelnen Produktpakete die auf der Webseite des Auftragnehmers ausgewiesen sind.
4.2 Einzelheiten zu den Entgelten der einzelnen Dienstleistungs-Paket-Varianten sind auf der Webseite im Bereich „Dienstleistungen“ geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend und exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer dargestellt. Jedes Entgelt ist sofort bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit (Mindest-Vertragslaufzeit) zur Zahlung fällig, ausgenommen es ist in der bezogenen Paket Variante oder dem jeweiligen Produkt explizit anders geregelt.
4.3 Zu dem ist die Vergütung nach der Leistung der Dienstleistungen zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF) oder als E-Rechnung. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Wir weisen darauf hin, dass spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung der Zahlungsverzug eintritt.
4.5 Ihr Konto wird am Tag der Rechnungsdatums mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag belastet. Der Auftragnehmer zieht den monatlichen Betrag mit der von Ihnen benannten Zahlungsmethode vom Konto des Auftraggebers ein.
4.6 Für die Zahlungsabwicklung setzt der Auftragnehmer Zahlungsdienstleister ein. Dies sind u.a., jedoch nicht ausschließlich, PayPal und CopeCart. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer bzw. der jeweils eingesetzte Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Kosten abbuchen bzw. einziehen dürfen.
4.7 Zahlungen sind in EUR fällig.
4.8 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Hat der Auftraggeber seinen Sitz nicht in Deutschland, aber innerhalb der Europäischen Union, kann er eine Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer erhalten. Dazu muss der Auftraggeber jedoch dem Auftragnehmer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Es kommt dann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Damit ist der Auftraggeber mit Erhalt der Rechnung selbst für die Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichtet.
4.9 Im Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr. Der Auftragnehmer ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros / Rechtsanwälte einfordern zu lassen oder die Forderungen zu diesem Zweck an Dritte, insbesondere Rechtsanwälte abzutreten. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer die für die Einmahnung von fälligen Entgelten angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahnspesen und Inkassospesen.
4.10 Zum Ausgleich von gestiegenen Betriebs-, Personal- und sonstigen Kosten (inkl. inflationsbedingt), hat der Auftragnehmer das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksam werden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 15% des bisherigen Preises ausmacht. Die Frist für die Kündigung beginnt mit der Mitteilung der Preiserhöhung. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksam werden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
5. Rückbuchungen und Kosten
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das zum Zwecke der Durchführung des Lastschriftverfahrens benannte Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs ausreichend Deckung aufweist.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet eine gültige Zahlungsmethode (PayPal oder CopeCart oder Lastschrift) beim Auftragnehmer zu hinterlegen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden oder widerspricht der Auftraggeber der Zahlung gegenüber dem Zahlungsprovider zu Unrecht, trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in nachfolgendem Umfang: Bei jeder ungerechtfertigten Rückbuchung durch den Auftraggeber verrechnet der Auftragnehmer 30€, bei jeder Mahnung verrechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber 30€ an Mahnspesen, bei einem Zahlungsverzug von max. 28 Tagen werden offene Forderungen an ein Inkassobüro / Rechtsanwalt übergeben, die dort zusätzlich anfallenden Kosten nach Ablauf der Frist können nicht mehr verhindert werden. Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
6. Haftung / Freistellung
6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
7.2 Das Recht beider Parteien schriftlich zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, des Auftragnehmers zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
7.2.1 wenn der Auftraggeber selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis der Auftragnehmer den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte;
7.2.2 Tod oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder ist der Auftraggeber juristische Person, bei Liquidation;
7.2.3 im Fall einer missbräuchlichen, betrügerischen oder jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung;
7.2.4 bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden; insbesondere, weil der Auftraggeber keine belastbare Zahlungsmethode gemäß Punkt 5.2 hinterlegt hat,
7.2.5 schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
7.2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
7.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) – einzuhalten.
8.3 Bitte lesen Sie die Datenschutzrichtlinie auf der Webseite des Auftragnehmers sorgfältig durch, wenn Sie Informationen zu unserer Sammlung, Nutzung, Speicherung und Offenlegung Ihrer persönlichen Daten benötigen. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird durch diesen Verweis in diese Bedingungen aufgenommen und zu einem Teil dieser Bedingungen gemacht.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9.6 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Diese AGB sind gültig ab dem 14.07.2024.