Datenschutz als Teil Ihrer Compliance

Externer Datenschutzbeauftragter

Als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir Unternehmen und Organisationen bundesweit bei der Umsetzung der DSGVO – strukturiert, nachvollziehbar dokumentiert und operativ im Alltag verankert. Datenschutz ist kein Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess.

Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen und Organisationen stehen vor der Herausforderung, datenschutzrechtliche Anforderungen nicht nur formal zu erfüllen, sondern dauerhaft und nachvollziehbar umzusetzen. Insbesondere im Zusammenspiel aus internen Prozessen, IT-Systemen, Dienstleistern und der eigenen Webseite entstehen regelmäßig Haftungs- und Prüfungsrisiken.

Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Verantwortliche dabei, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung strukturiert einzuordnen, organisatorisch umzusetzen und fortlaufend zu begleiten. Ziel ist kein Papier-Datenschutz, sondern eine belastbare Datenschutzorganisation, die im Alltag funktioniert und gegenüber Aufsichtsbehörden nachvollziehbar ist.

Externer datenschutzbeauftragter

Geprüfte Fachkunde

Zertifizierte Datenschutzberatung mit fundierter Kenntnis der DSGVO sowie branchenspezifischen und rechtlichen Vorgaben.

Rechtssichere digitale Präsenz

Ganzheitliche Prüfung und strategische Optimierung Ihrer Webseite – von Datenschutz und Impressum über Tracking und Cookie-Management bis zur digitalen Barrierefreiheit.

Externer Datenschutzbeauftragter

Spezialisierte Betreuung für Praxen, Vereine, mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – mit klarer Linie und fundierter datenschutzrechtlicher Expertise.

Datenschutz strukturiert und praxisnah umgesetzt

Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Eine funktionierende Datenschutzorganisation setzt klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Zusammenarbeit voraus. Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen als fester Ansprechpartner zur Seite. Die Zusammenarbeit erfolgt unabhängig, weisungsfrei und fachlich fundiert, wie es Art. 38 DSGVO vorsieht. Die Verantwortung für datenschutzrelevante Entscheidungen verbleibt beim Mandanten; wir beraten und begleiten fachlich.

Pragmatismus statt Formalismus

Datenschutzmaßnahmen müssen rechtssicher sein, dürfen aber den operativen Betrieb nicht blockieren. Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen dabei, datenschutzrechtliche Anforderungen in bestehende Abläufe zu integrieren, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen. Der Fokus liegt auf umsetzbaren Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Arbeitsalltag dauerhaft tragfähig sind.

Entlastung durch strukturierte Begleitung

Im Rahmen der externen Datenschutzbetreuung unterstützen wir bei der Erstellung und Pflege datenschutzrelevanter Dokumentationen, etwa Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Risikoanalysen oder technischen und organisatorischen Maßnahmen. Ziel ist eine nachvollziehbare und prüffähige Dokumentation, die Verantwortliche organisatorisch entlastet, ohne deren Verantwortung nach der DSGVO zu ersetzen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Datenschutz erfordert fortlaufende Überprüfung und Dokumentation. Durch regelmäßige Abstimmungen, Berichte und eine strukturierte Begleitung behalten Sie jederzeit den Überblick über den Stand Ihrer Datenschutzorganisation. Dies schafft Transparenz gegenüber internen Stellen, Geschäftspartnern und zuständigen Aufsichtsbehörden.

In fünf zentralen Schritten zur DSGVO-konformen Datenschutzorganisation – ergänzt um eine optionale Prüfung der digitalen Barrierefreiheit

Dieses strukturierte Vorgehen unterstützt Unternehmen und Organisationen dabei, datenschutzrechtliche Anforderungen systematisch einzuordnen, umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

1. Beratung

Einordnung und Erstberatung
Im Rahmen eines Erstgesprächs klären wir, ob eine Benennungspflicht besteht und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sind.

2. Audit

Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme
Systematische Erhebung und Bewertung der Verarbeitungstätigkeiten, organisatorischen Abläufe und eingesetzten Systeme anhand der Vorgaben der DSGVO und des BDSG.

3. Dokumentation

Aufbau und Pflege der Datenschutz Dokumentation
Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ergänzender Dokumentationen gemäß DSGVO.

4. Schulung

Sensibilisierung und Schulung
Zielgerichtete Schulungen zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsalltag für Mitarbeitende und Verantwortliche im Unternehmen.

5. Betreuung

Kontinuierliche fachliche Begleitung
Beratung und Einordnung datenschutzrechtlicher Fragestellungen im Rahmen der externen Datenschutzbeauftragung.

6. Barrierefreiheit

Optionale Prüfung digitaler Barrierefreiheit
Ergänzende Prüfung digitaler Angebote im Hinblick auf Barrierefreiheit, sofern dies für Ihr Unternehmen relevant ist.

Zusammenarbeit mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Für nicht öffentliche Unternehmen ist in der Regel die Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Abhängig von Art und Struktur der verantwortlichen Stelle können besondere Zuständigkeitsregelungen gelten.

Kommt es zu einer datenschutzrechtlichen Beschwerde, einer aufsichtsbehördlichen Anfrage, einer Prüfung oder einer meldepflichtigen Datenschutzverletzung, kann eine schnelle und fachlich fundierte Reaktion erforderlich sein. MUNAS Consulting unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, der datenschutzrechtlichen Bewertung und der Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Datenschutzlösungen für Unternehmen und Organisationen

Unternehmen und Organisationen stehen vor sehr unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen – abhängig von Branche, Organisationsstruktur und Art der Datenverarbeitung.

Die externe Datenschutzbetreuung berücksichtigt diese Unterschiede und orientiert sich an den jeweiligen fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ziel ist eine passgenaue Umsetzung der DSGVO, die den Betrieb nicht ausbremst und zugleich prüffähig bleibt.

FAQ zum Datenschutz

Eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann sich insbesondere aus Art. 37 DSGVO sowie für nichtöffentliche Stellen ergänzend aus § 38 BDSG ergeben. Unabhängig von einer gesetzlichen Benennungspflicht kann eine externe Datenschutzbetreuung auch sinnvoll sein, wenn datenschutzrechtliche Anforderungen dauerhaft fachlich begleitet werden sollen.

Ja, die externe Datenschutzbetreuung kann auch für öffentliche Stellen, Vereine und gemeinnützige Organisationen erfolgen. Bei öffentlichen Stellen sind zusätzlich die jeweils einschlägigen bundes- oder landesrechtlichen Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen.

Der externe Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät, überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und arbeitet mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung verbleibt beim Verantwortlichen.

Im Rahmen der externen Datenschutzbeauftragung unterstützen wir bei der Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde sowie bei der fachlichen Vorbereitung und Begleitung der weiteren Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Nein. Digitale Barrierefreiheit ist rechtlich getrennt vom Datenschutz zu betrachten. Eine Beratung zur Barrierefreiheit kann optional und separat erfolgen.

Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel digital per Videokonferenz oder Telefon. Dadurch können Beratungen flexibel, effizient und unabhängig vom Standort durchgeführt werden. Dieses Vorgehen hat sich in der Datenschutzberatung bewährt, da sämtliche Abstimmungen, Audits und Dokumentationen ohnehin schriftlich festgehalten werden müssen. Vor-Ort-Termine sind daher normalerweise nicht erforderlich.

Unverbindlichen Datenschutz-Check anfragen

Im unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam, wie Ihr Unternehmen Datenschutz strukturiert und rechtssicher umsetzen kann.

eRecht24 Agentur Partner – Wir garantieren rechtssichere Webseiten, die alle aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Online-Präsenz schützen.
Mitglied im BvD (Bundesverband der Datenschützer) – Ihr Partner für umfassenden Datenschutz und höchste Sicherheitsstandards in der Datenverarbeitung.