Inklusion, Vertrauen und Gesetzeskonformität im digitalen Raum

Warum sind barrierefreie und rechtssichere Webseiten wichtig?

Wir prüfen und entwickeln barrierefreie und rechtssichere Webseiten nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unsere Leistungen verbinden Barrierefreiheit, Datenschutz und IT-Sicherheit und eignen sich für Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und digitale Angebote für alle Menschen zugänglich, verständlich und nutzbar sind. Dazu gehören klare Strukturen, gut erkennbare Kontraste, alternative Texte und technisch saubere Umsetzungen nach WCAG und BITV.

Stellen Sie sich vor: Ein Mensch mit Sehbehinderung besucht Ihre Webseite, um einen Termin zu vereinbaren oder Informationen zu erhalten. Doch die Seite ist nicht mit dem Screenreader kompatibel, Bilder sind nicht beschriftet und die Navigation ist unübersichtlich. Frustriert verlässt die Person die Seite – und Sie verlieren einen potenziellen Kunden.

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit von Webseiten zur gesetzlichen Pflicht. Doch auch unabhängig davon zeigt eine barrierefreie und rechtssichere Webseite, dass Sie alle Menschen erreichen wollen – und stärkt zugleich das Vertrauen in Ihre Professionalität und Ihre Marke.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre bestehende Webseite barrierefrei zu gestalten oder einen neuen, modernen und rechtssicheren Webauftritt zu entwickeln – benutzerfreundlich, DSGVO-konform und zukunftssicher.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG verpflichtet zahlreiche Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen, die bestimmte Produkte vertreiben und solchen, die digitale Dienstleistungen anbieten:

Unternehmen mit barrierefreiheitsrelevanten Produkten gemäß § 1 Abs. 2 BFSG:

Online-Shops und E-Commerce-Plattformen

Webseiten, die Produkte wie Smartphones, Computer, Zahlungsterminals oder E-Book-Reader verkaufen.

E-Book-Anbieter und Software-Plattformen

Verpflichtung zur Barrierefreiheit bei digitalen Lesemedien und zugehöriger Software.

Hersteller, Importeure oder
Händler

entsprechender Geräte (z. B. Hardware, Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals).

Dienstleistungsunternehmen mit digitalen Nutzeroberflächen (bei mehr als 10 Mitarbeitenden und > 2 Mio. € Umsatz):

Bankdienstleistungen für Verbraucher

Webseiten und Apps von Banken und Finanzdienstleistern (z. B. Online-Banking).

Dienstleistungsportale mit direktem Kundenkontakt

z. B. Arztpraxen, Steuerberater, Reisebüros, Friseure, Fitnessstudios oder Bildungseinrichtungen mit Online-Terminbuchung, Kundenportalen oder digitaler Beratung.

Telekommunikationsdienste

Anbieter von Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzdiensten.

Personenbeförderungsdienste

Digitale Informations- und Buchungssysteme für Bus, Bahn, Flug etc.

Wichtig: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) sind nur dann ausgenommen, wenn sie keine barrierefreiheitsrelevanten Produkte vertreiben. Dienstleistungsangebote sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen, produktbezogene Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit (POUR)

Barrierefreie Webseiten basieren auf den sogenannten POUR-Prinzipien:

Perceivable (Wahrnehmbar)

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer die Informationen erfassen können, z.B. durch Textalternativen für Bilder und gut lesbare Kontraste.

Operable (Bedienbar)

Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen für alle zugänglich sein, z.B. durch Tastaturbedienbarkeit und genügend Zeit zur Eingabe.

Understandable (Verständlich)

Informationen und die Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein, z.B. durch klare Sprache und konsistente Navigationselemente.

Robust (Robust)

Inhalte müssen auch mit zukünftigen Technologien und assistiven Geräten kompatibel sein, z.B. durch den Einsatz von standardkonformen HTML-Strukturen.

Perceivable (Wahrnehmbar)

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer die Informationen erfassen können, z.B. durch Textalternativen für Bilder und gut lesbare Kontraste.

Operable (Bedienbar)

Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen für alle zugänglich sein, z.B. durch Tastaturbedienbarkeit und genügend Zeit zur Eingabe.

Understandable (Verständlich)

Informationen und die Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein, z.B. durch klare Sprache und konsistente Navigationselemente.

Robust (Robust)

Inhalte müssen auch mit zukünftigen Technologien und assistiven Geräten kompatibel sein, z.B. durch den Einsatz von standardkonformen HTML-Strukturen.
Unsere Leistungen

Erstellung und Anpassung barrierefreier Webseiten

Wir gestalten und erstellen Ihre Webseite nach den aktuellen WCAG 2.1 – Richtlinien (Level AA) und halten uns an die POUR-Prinzipien, um einen uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wenn Sie bereits eine bestehende Webseite haben, passen wir diese an die vorgegebenen Standards (Level AA) an. Unsere Maßnahmen umfassen:

Optimierung der Farbkontraste: Sicherstellung der Lesbarkeit durch ausreichenden Kontrast (wahrnehmbar).

Textalternativen für Bilder: Zugängliche Beschreibungen für Bildschirmlesegeräte (wahrnehmbar).

Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen sind ohne Maus zugänglich (bedienbar).

Strukturierter Inhalt: Überschriftenhierarchie und semantisch korrekte Struktur (verständlich).

Multimediale Inhalte: Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos (wahrnehmbar).

Formulargestaltung: Einfache Bedienung, auch mit assistiven Technologien (bedienbar).

Einfache Sprache: Verwendung klarer und verständlicher Texte, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu erhöhen (verständlich).

Mobile first und responsive Umsetzung:
Optimiert für barrierefreies Surfen auf mobilen Endgeräten (wahrnehmbar und bedienbar).

Rechtliche Konformität und Datenschutz

Eine rechtssichere Webseite minimiert Abmahnrisiken und Bußgelder. Wir erstellen und überprüfen für Sie:

Einwilligungsmanagement

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines transparenten und revisionssicheren Einwilligungsmanagements – von der rechtskonformen Einholung über die Dokumentation bis zur jederzeitigen Widerrufbarkeit durch den Nutzer.

Cookie-Banner

Wir setzen praxiserprobte Consent-Management-Lösungen ein, die alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen: granularer Opt-in, Verzicht auf voreingestellte Häkchen, Nachweispflicht und technische Blockierung nicht erforderlicher Cookies vor Zustimmung.

Nutzungsbedingungen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung klarer Nutzungsbedingungen für Ihre Webseite oder digitalen Dienste – z. B. bei interaktiven Funktionen, Kommentarfunktionen, Kundenportalen oder Downloads. So schaffen Sie Transparenz und vermeiden Haftungsrisiken.

Barrierefreiheitserklärung

Für viele Unternehmen ist ab Juni 2025 eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend. Wir erstellen für Sie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Erklärung – inkl. Stand der Barrierefreiheit, Ausnahmen, Feedbackmöglichkeit und ggf. Schlichtungsverfahren.

Impressum

Wir erstellen oder prüfen Ihr Impressum nach den Vorgaben des § 5 DDG – inklusive aller erforderlichen Angaben zu Anbieterkennzeichnung, Vertretungsberechtigung, Kontaktdaten und Aufsichtsbehörden. Auch Sonderpflichten für Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Anwälte, Handwerksbetriebe) werden dabei berücksichtigt.

Datenschutzerklärung

Wir erstellen für Sie passgenaue und DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen, die alle relevanten Datenverarbeitungen Ihrer Webseite widerspiegeln – inklusive Tracking-Tools, eingebundener Drittanbieter und Formularfunktionen. Immer auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Aufsichtsbehördenpraxis.

Compliance-Überprüfung und Optimierung

Wir führen eine umfassende Analyse Ihrer bestehenden Webseite durch, um Schwachstellen in Bezug auf Barrierefreiheit und Rechtssicherheit zu identifizieren. Sie erhalten einen detaillierten Auditbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch setzen wir die Optimierungen auch direkt um.

Entwicklung neuer Webseiten

Neben der Überprüfung und Anpassung bestehender Seiten entwickeln wir auf Wunsch auch komplett neue, barrierefreie und rechtssichere Webseiten. Dabei legen wir besonderen Wert auf modernes Design, intuitive Bedienbarkeit und vollständige Barrierefreiheit.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Erhöhte Benutzerzufriedenheit​

Eine zugängliche Webseite bietet allen Nutzern ein besseres Nutzungserlebnis.

Erweiterte Zielgruppe​

Mehr potenzielle Kunden durch barrierefreie Zugänge.

Rechtssicherheit​

Minimierung von Abmahnungen und Bußgeldern.

Verbesserte Suchmaschinenoptimierung

Besser strukturiert und von Suchmaschinen (SEO) höher eingestuft.

Vertrauensbildung

Zeigen Sie soziale Verantwortung und Professionalität.

Zukunftssicherheit

Ihre Webseite erfüllt auch künftige Anforderungen.

Person tippt am Laptop mit Symbolen für Cloud, Ordnerstruktur und Datensicherheit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für die vom Gesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Webseiten, Onlineshops, Buchungsstrecken und andere digitale Angebote für Verbraucher.

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. Besondere Anforderungen gelten beispielsweise für Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Darüber hinaus müssen Dienstleistungserbringer Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Diese Informationen müssen selbst in barrierefreier Form zugänglich sein.

Für die technische und inhaltliche Umsetzung sind neben dem BFSG insbesondere die Vorgaben der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung sowie der jeweils maßgebliche Stand der Technik zu berücksichtigen.

Mit einem BFSG- und Barrierefreiheits-Check prüfen wir, ob Ihre Webseite unter die gesetzlichen Anforderungen fällt, welche Barrieren bestehen und welche Maßnahmen für eine rechtskonforme Umsetzung erforderlich sind.

Der Aufwand für die barrierefreie Gestaltung einer Webseite hängt wesentlich von ihrem aktuellen technischen und inhaltlichen Zustand ab. Eine kleinere Unternehmenswebseite mit überschaubarer Struktur lässt sich in der Regel einfacher anpassen als ein umfangreicher Onlineshop, ein Kundenportal oder eine Webseite mit komplexen Formularen, Buchungs- und Bezahlfunktionen.

Bei einer Prüfung der digitalen Barrierefreiheit betrachten wir unter anderem Navigation und Seitenstruktur, Tastaturbedienbarkeit, Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Formulare, Überschriftenstrukturen sowie weitere technische und inhaltliche Barrieren. Bei Webseiten, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, sind zusätzlich die Anforderungen des BFSG und der BFSGV zu berücksichtigen.

Wie umfangreich die notwendigen Anpassungen tatsächlich sind, sollte deshalb zunächst durch einen strukturierten Barrierefreiheits- beziehungsweise BFSG-Check festgestellt werden. Auf dieser Grundlage lassen sich bestehende Barrieren priorisieren und konkrete Maßnahmen für die barrierefreie und rechtskonforme Gestaltung der Webseite ableiten.

MUNAS Consulting unterstützt Sie dabei von der Prüfung Ihrer Webseite über die Bewertung der festgestellten Barrieren bis zur Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung.

Ja. Bestehende Webseiten können in vielen Fällen nachträglich auf digitale Barrierefreiheit geprüft und gezielt angepasst werden. Ob einzelne Optimierungen ausreichen oder umfangreichere technische und gestalterische Änderungen erforderlich sind, hängt vom Aufbau der Webseite, dem verwendeten Content-Management-System, den eingesetzten Funktionen und dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit ab.

Im Rahmen eines Barrierefreiheits- beziehungsweise BFSG-Checks prüfen wir unter anderem Seitenstruktur, Navigation, Tastaturbedienbarkeit, Farbkontraste, Alternativtexte, Formulare, Überschriften, Bedienelemente und weitere für die Nutzung relevante Funktionen. Dabei berücksichtigen wir bei betroffenen Angeboten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der BFSGV sowie die einschlägigen technischen Anforderungen an barrierefreie Webangebote.

Auf Grundlage der Prüfung erhalten Sie konkrete und priorisierte Handlungsempfehlungen. So können bestehende Barrieren schrittweise beseitigt und die Webseite technisch, gestalterisch und inhaltlich in Richtung einer barrierefreien und rechtskonformen Umsetzung weiterentwickelt werden.

Ein vollständiger Neuaufbau der Webseite ist daher nicht automatisch erforderlich. Ob eine Überarbeitung des bestehenden Systems wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, lässt sich nach einer strukturierten Prüfung zuverlässig beurteilen.

MUNAS Consulting berät Unternehmen und Organisationen branchenübergreifend. Besondere Erfahrung haben wir insbesondere im Gesundheitswesen, bei Arzt-, Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen sowie Medizinischen Versorgungszentren, bei Tierarztpraxen und Tierkliniken, sozialen Einrichtungen und gemeinnützigen Trägern, Vereinen und Verbänden, Kommunen und öffentlichen Stellen sowie Ingenieur-, Planungs- und Vermessungsbüros.

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen aus der Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Unsere Beratung orientiert sich dabei an den konkreten Geschäftsprozessen, eingesetzten Systemen und datenschutzrechtlichen Risiken des jeweiligen Unternehmens.

Ja, auch mobile Anwendungen können unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen. Das BFSG erfasst nicht nur bestimmte Webseiten, sondern unter anderem auch Dienstleistungen, die über mobile Anwendungen auf Smartphones oder Tablets angeboten werden.

Ob eine konkrete App die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen muss, hängt davon ab, welche Dienstleistung darüber angeboten oder erbracht wird und ob diese in den Anwendungsbereich des BFSG fällt. Dies kann beispielsweise bei digitalen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, bei bestimmten Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdiensten oder weiteren vom BFSG erfassten Angeboten relevant sein.

Für betroffene mobile Apps gelten Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Nach der BFSGV müssen sie unter anderem so gestaltet sein, dass die bereitgestellten Informationen und Funktionen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Unternehmen sollten deshalb nicht nur ihre Webseite, sondern auch zugehörige mobile Anwendungen in die Prüfung der Barrierefreiheit einbeziehen. Im Rahmen eines BFSG- und Barrierefreiheits-Checks kann festgestellt werden, ob eine App unter die gesetzlichen Anforderungen fällt und welche Anpassungen erforderlich sind.

Die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, definieren technische und inhaltliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit von Webseiten, Webanwendungen und anderen digitalen Inhalten. Die aktuelle WCAG 2.2 unterscheidet drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.

Level A bildet die grundlegende Konformitätsstufe. Um diese Stufe zu erreichen, müssen alle Erfolgskriterien der Stufe A erfüllt sein.

Level AA umfasst zusätzlich sämtliche Erfolgskriterien der Stufe AA. Eine Webseite mit WCAG-2.2-AA-Konformität erfüllt damit sowohl die Anforderungen der Stufe A als auch der Stufe AA. Diese Konformitätsstufe spielt bei der barrierefreien Gestaltung von Webseiten in der Praxis eine besonders wichtige Rolle.

Level AAA ist die umfassendste Konformitätsstufe und setzt voraus, dass zusätzlich alle Erfolgskriterien der Stufe AAA erfüllt werden. Eine vollständige AAA-Konformität ist jedoch nicht für jede Webseite und jeden Inhalt gleichermaßen erreichbar und wird vom W3C nicht als allgemeine Vorgabe für vollständige Webseiten empfohlen.

Die WCAG 2.2 orientieren sich an vier grundlegenden Prinzipien: digitale Inhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Für Unternehmen bilden die WCAG daher eine wichtige technische Grundlage, wenn Webseiten und digitale Angebote auf Barrierefreiheit geprüft und entsprechend optimiert werden sollen.

Im Rahmen eines Barrierefreiheits-Checks prüfen wir, welche WCAG-Anforderungen erfüllt werden und an welchen Stellen technische, gestalterische oder inhaltliche Barrieren bestehen.

Ja. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sieht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine Ausnahme vor. Als Kleinstunternehmen gelten nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Diese Ausnahme betrifft jedoch nur Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, können weiterhin unter die Anforderungen des BFSG fallen, wenn es sich um Produkte handelt, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden.

Ob die Ausnahme im konkreten Fall greift, sollte daher anhand der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie der Unternehmensgröße geprüft werden.

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