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Barrierefreiheitsgesetz 2025: Was jetzt zählt!

BARRIEREFEIHETS GESETZ 2025

♿ Barrierefreiheit wird Pflicht – und zum Qualitätsmerkmal

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Dieses Gesetz ist mehr als nur eine regulatorische Anforderung – es ist ein klarer Auftrag zur digitalen Teilhabe für alle Menschen.

Viele Unternehmen unterschätzen bislang: Das BFSG betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Verbraucherinformationen bereitstellen.


📌 Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz gilt insbesondere für Unternehmen, die:

  • Webseiten betreiben, auf denen Produkte, Dienstleistungen oder Informationen für Verbraucher bereitgestellt werden
  • Digitale Kundenportale oder Self-Service-Bereiche anbieten – z. B. in den Bereichen Energie, Telekommunikation oder Versicherungen
  • Webshops und andere E-Commerce-Plattformen betreiben
  • Mobile Apps bereitstellen – z. B. für Buchung, Banking, Payment oder Online-Shopping

💡 Was bedeutet Barrierefreiheit im digitalen Raum?

Barrierefreiheit ist mehr als ein “nice to have” oder das reine Funktionieren mit Screenreadern. Es bedeutet:

Technische Zugänglichkeit
– Saubere HTML-Struktur
– Kompatibilität mit Screenreadern
– Volle Tastaturbedienbarkeit

Inhaltliche Verständlichkeit
– Klare, einfache Sprache
– Logische Informationsarchitektur
– Kontraste und visuelle Orientierungshilfen

Nur wer beide Dimensionen berücksichtigt, erfüllt die BFSG-Anforderungen und bietet ein wirklich inklusives Nutzererlebnis.


⏳ Jetzt handeln – die Frist endet am 28. Juni 2025

Die Zeit drängt: In wenigen Tagen ist es so weit. Wer bisher noch keine Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit ergriffen hat, muss jetzt strukturiert vorgehen.

🔍 Das erfordert:

  • Eine fundierte Bestandsaufnahme (Audit)
  • Redaktionelle Überarbeitung in verständlicher Sprache
  • Abstimmungen mit internen und externen Stakeholdern
  • Ein belastbares Nachweiskonzept für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

📍 Spät handeln heißt nicht planlos handeln.
Wer jetzt kurzfristig reagiert, braucht einen klaren Fahrplan mit Prioritäten und Fokus. Unkoordinierte Schnellschüsse helfen nicht – und bergen die Gefahr, den gesetzlichen Rahmen nur unzureichend zu erfüllen.


🏁 Unser Fazit: Barrierefreiheit ist Ihr Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit ist kein Nachteil, sondern ein echtes Qualitätsmerkmal:

✨ Sie verbessert die Nutzererfahrung
✨ Stärkt Vertrauen in Ihre Marke
✨ Erweitert Ihre Zielgruppe

Und ab dem 28. Juni 2025 ist sie zudem gesetzlich verpflichtend.


✅ Sie möchten wissen, ob Ihre digitale Lösung BFSG-konform ist?

Wir begleiten Sie – vom Audit bis zur Umsetzung.

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