Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichten für Webseiten-Betreiber

Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichten für Webseiten-Betreiber

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Die Bedeutung der Erklärung zur Barrierefreiheit seit dem BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in vollem Umfang in Kraft. Für viele mittelständische Unternehmen und Webseiten-Inhaber bedeutet dies eine neue rechtliche Realität: Digitale Barrierefreiheit ist keine Option mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung. Ein zentraler und oft unterschätzter Bestandteil dieser Anforderung ist die Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie ist nicht nur ein formales Dokument, sondern ein entscheidendes Transparenzinstrument und ein rechtlicher Schutzschild. Eine fehlende oder unvollständige Erklärung kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen. Die Pflicht zur Erklärung der Barrierefreiheit ist somit ein Thema, dem sich jeder betroffene Unternehmer dringend widmen muss. Dieser Artikel erklärt praxisorientiert, was in diesem Dokument stehen muss, welche Angaben unverzichtbar sind und wie Sie eine rechtskonforme Erklärung erstellen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit und wer ist betroffen?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentliches Dokument, in dem ein Anbieter von digitalen Diensten oder Produkten detailliert Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit seiner Webseite oder mobilen Anwendung gibt. Ihr Hauptzweck ist es, Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, transparent zu machen, welche Inhalte zugänglich sind und wo möglicherweise noch Barrieren bestehen.

Die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung dieser Erklärung ergibt sich für viele Unternehmen des Privatsektors aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und betrifft insbesondere Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Dazu zählen unter anderem:

  • Onlineshops (E-Commerce)
  • Dienstleistungen im Banken- und Finanzsektor
  • Dienstleistungen im Personenverkehr
  • Elektronische Kommunikationsdienste
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • E-Books und die dafür genutzte Software

Es ist wichtig, das BFSG von der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu unterscheiden. Während die BITV 2.0 bereits seit Längerem für öffentliche Stellen des Bundes gilt, richtet sich das BFSG explizit an die Privatwirtschaft. Die technischen Anforderungen orientieren sich jedoch an denselben internationalen Standards, wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Versionen 2.1 oder 2.2 sowie der europäischen Norm EN 301 549.

Kerninhalte der Erklärung: Diese Angaben sind Pflicht

Eine rechtskonforme Erklärung zur Barrierefreiheit muss bestimmte, klar definierte Informationen enthalten. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Nutzer und Aufsichtsbehörden. Fehlen diese Angaben, gilt die Erklärung als unvollständig und kann rechtlich angreifbar sein. Zu den unverzichtbaren Kerninhalten gehören:

  • Der Konformitätsstatus: Eine klare Aussage darüber, inwieweit die Webseite oder Anwendung mit den geltenden Anforderungen (z. B. WCAG 2.1 AA) konform ist.
  • Liste nicht barrierefreier Inhalte: Falls die Konformität nur teilweise oder gar nicht gegeben ist, müssen die unzugänglichen Bereiche benannt werden. Dazu gehören eine Begründung (z. B. unverhältnismäßige Belastung) und, falls möglich, barrierefreie Alternativen.
  • Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung: Diese Angaben zeigen, dass die Erklärung aktuell ist und regelmäßig überprüft wird.
  • Die Methode der Bewertung: Wurde die Barrierefreiheit durch eine Selbstbewertung, einen externen Test oder eine Zertifizierung festgestellt?
  • Ein Feedback-Mechanismus: Kontaktinformationen, über die Nutzer Barrieren melden können.
  • Angaben zum Durchsetzungsverfahren: Ein Link und Informationen zur zuständigen Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle.

Diese Elemente bilden das Grundgerüst jeder Erklärung. Im Folgenden werden die drei wichtigsten – Feedback-Verfahren, Konformitätsstatus und Durchsetzungsstelle – detaillierter beleuchtet.

Das Feedback-Verfahren: Direkter Draht zur Barrierefreiheit

Ein zentraler Bestandteil der Erklärung ist der Feedback-Mechanismus. Er bietet Nutzern eine direkte und unkomplizierte Möglichkeit, auf bestehende Barrieren aufmerksam zu machen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten anzufordern. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Quelle zur kontinuierlichen Verbesserung Ihrer digitalen Angebote.

Ihre Erklärung muss eine klare Kontaktmöglichkeit enthalten, beispielsweise:

  • Eine dedizierte E-Mail-Adresse
  • Ein Kontaktformular
  • Eine Telefonnummer

Wichtig ist, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, auf Anfragen über diesen Kanal innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel ein Monat) zu antworten. Ein funktionierender und betreuter Feedback-Prozess ist daher unerlässlich. Er signalisiert Nutzern, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und trägt maßgeblich zur positiven Wahrnehmung Ihres Unternehmens bei.

Der Konformitätsstatus: So transparent sind Sie

Der Konformitätsstatus ist das Herzstück Ihrer Erklärung. Hier legen Sie offen, wie gut Ihre Webseite die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Es gibt drei mögliche Stufen:

  1. Vollständig konform: Die Webseite erfüllt alle anwendbaren Kriterien der relevanten Standards (z. B. WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA). Dies ist der Idealzustand.
  2. Teilweise konform: Die Webseite erfüllt die Anforderungen größtenteils, es gibt jedoch einzelne Ausnahmen. In diesem Fall müssen Sie genau auflisten, welche Inhalte oder Funktionen nicht barrierefrei sind und warum. Mögliche Gründe können eine unverhältnismäßige Belastung oder die Abhängigkeit von Inhalten Dritter sein.
  3. Nicht konform: Die Webseite erfüllt die Anforderungen nicht. Auch hier müssen die Gründe und die betroffenen Bereiche detailliert aufgeführt werden.

Ehrlichkeit und Transparenz sind hier entscheidend. Eine unrealistisch positive Selbsteinschätzung kann bei einer Überprüfung schnell widerlegt werden und das Vertrauen untergraben. Eine ehrliche Auflistung bekannter Mängel, verbunden mit einem Plan zu deren Behebung, ist rechtlich sicherer und wird von Nutzern oft positiv bewertet.

Die Durchsetzungsstelle: Anlaufpunkt bei Beschwerden

Für den Fall, dass ein Nutzer mit der Antwort über den Feedback-Kanal nicht zufrieden ist oder keine Antwort erhält, muss die Erklärung zur Barrierefreiheit auf das Durchsetzungsverfahren (auch Schlichtungsverfahren genannt) hinweisen. Sie sind verpflichtet, einen Link zur zuständigen Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes bereitzustellen.

Diese Stelle agiert als neutrale Vermittlerin zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das Fehlen dieses Hinweises ist ein schwerwiegender Mangel in der Erklärung und ein häufiger Grund für Abmahnungen.

Risiken bei fehlender oder fehlerhafter Erklärung: Abmahnungen vermeiden

Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur dazugehörigen Erklärung birgt erhebliche finanzielle und rufschädigende Risiken. Die häufigste Konsequenz sind Abmahnungen durch klagebefugte Verbände (z. B. Verbraucherschutzorganisationen) oder Wettbewerber. Eine fehlende, unvollständige oder nachweislich falsche Erklärung zur Barrierefreiheit stellt einen klaren Gesetzesverstoß dar und bietet eine einfache Angriffsfläche.

Die damit verbundenen Kosten umfassen nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Bußgelder verhängen. Die Umsetzung der Pflicht zur Erklärung der Barrierefreiheit ist daher keine Nebensächlichkeit, sondern ein zentraler Baustein des rechtlichen Risikomanagements für Ihre Online-Präsenz.

Schritte zur Erstellung einer rechtskonformen Erklärung

Die Erstellung einer rechtssicheren Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt in einem strukturierten Prozess. Gehen Sie die folgenden Schritte sorgfältig durch, um alle Anforderungen zu erfüllen:

  1. Analyse des Ist-Zustands: Führen Sie eine gründliche Prüfung Ihrer Webseite durch oder lassen Sie diese von Experten durchführen. Die Bewertung sollte auf Basis der WCAG 2.1 oder 2.2 und der Norm EN 301 549 erfolgen.
  2. Konformitätsstatus festlegen: Leiten Sie aus den Ergebnissen der Analyse den korrekten Konformitätsstatus (vollständig, teilweise oder nicht konform) ab.
  3. Inhalte formulieren: Verfassen Sie den Text der Erklärung und stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind. Dokumentieren Sie bei teilweiser oder nicht-konformität die Mängel und Begründungen präzise.
  4. Feedback-Kanal einrichten: Stellen Sie sicher, dass die angegebene Kontaktmöglichkeit funktioniert und Anfragen zeitnah bearbeitet werden.
  5. Zuständige Durchsetzungsstelle ermitteln: Recherchieren Sie die für Ihr Bundesland zuständige Schlichtungsstelle und fügen Sie den korrekten Link in die Erklärung ein.
  6. Veröffentlichen und Verlinken: Platzieren Sie die Erklärung auf einer eigenen, leicht auffindbaren Unterseite. Ein Link im Footer der Webseite, neben Impressum und Datenschutz, hat sich als Standard etabliert.

Dieser Prozess erfordert technisches und juristisches Fachwissen. Die Zusammenarbeit mit Experten für barrierefreie und rechtssichere Webseiten ist daher dringend zu empfehlen, um Fehler zu vermeiden.

MUNAS Consulting: Ihr Partner für barrierefreie und rechtssichere Webseiten

Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind komplex und stellen viele mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Von der technischen Analyse über die korrekte Formulierung der Erklärung bis hin zur Einrichtung der notwendigen Prozesse – der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Hierbei unterstützt Sie MUNAS Consulting als erfahrener Partner.

Wir analysieren Ihre digitalen Angebote, identifizieren Barrieren und begleiten Sie bei der Umsetzung der technischen Anforderungen. Unser Team aus Experten sorgt dafür, dass Ihre Webseite nicht nur benutzerfreundlich und zugänglich wird, sondern auch alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Wir erstellen für Sie eine maßgeschneiderte und rechtskonforme Erklärung zur Barrierefreiheit, damit Sie sich vor Abmahnungen schützen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Informieren Sie sich über unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich der digitalen Compliance.

Fazit: Die Erklärung zur Barrierefreiheit als rechtliches Muss und Chance

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist weit mehr als eine lästige Pflicht. Sie ist ein zentrales Element des seit Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Abmahnungen. Eine transparente, ehrliche und vollständige Erklärung schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und stärkt das Vertrauen Ihrer Nutzer. Sie zeigt, dass Sie Inklusion ernst nehmen und allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Ihren Angeboten ermöglichen möchten. Die Auseinandersetzung mit der Pflicht zur Erklärung der Barrierefreiheit ist somit nicht nur eine Investition in die Rechtssicherheit, sondern auch in die Zukunftsfähigkeit und den guten Ruf Ihres Unternehmens.

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