Kurz beantwortet: Um eine Webseite zuverlässig auf Barrierefreiheit zu prüfen, braucht es eine Kombination aus automatisiertem Scan und manueller Prüfung nach WCAG 2.1 Level AA. Online-Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit prüft zusätzlich Tastaturbedienung, Screenreader-Ausgabe, Formulare und Dokumente und liefert einen priorisierten Maßnahmenplan, mit dem Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen können.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG, und viele Unternehmen fragen sich seitdem, ob ihre Webseite betroffen ist und wie gut sie heute schon aufgestellt ist. Die ehrliche Antwort lautet oft: Das Design sieht modern aus, aber für Menschen, die mit Tastatur, Bildschirmlupe oder Screenreader surfen, gibt es erhebliche Hürden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Prüfmethoden es gibt, wie ein Audit abläuft, wer rechtlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist und welche Faktoren die Kosten bestimmen.
Was bedeutet es, eine Webseite auf Barrierefreiheit zu prüfen?
Eine Webseite auf Barrierefreiheit zu prüfen bedeutet, systematisch zu testen, ob alle Inhalte und Funktionen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sind. Für die technische Prüfung werden insbesondere die einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 und die darin referenzierten WCAG-Erfolgskriterien herangezogen. Ergänzend empfiehlt sich bereits heute die Berücksichtigung der WCAG 2.2.
Diese vier Prinzipien, im Englischen als POUR abgekürzt, bilden das Gerüst jeder Prüfung. Dahinter stehen konkrete Erfolgskriterien, etwa ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, eine logische Überschriftenstruktur, sichtbare Fokusmarkierungen und verständliche Fehlermeldungen in Formularen. In der Europäischen Union ist die harmonisierte Norm EN 301 549 der technische Bezugspunkt. Sie verweist für Webinhalte auf die WCAG 2.1 AA. Für öffentliche Stellen in Deutschland gilt zusätzlich die BITV 2.0, deren Prüfverfahren wir im Beitrag zum BITV 2.0 Check beschreiben.
Barrierefreiheit prüfen online: Was leisten kostenlose Tools?
Kostenlose Online-Tools eignen sich gut für eine erste Orientierung, reichen für eine rechtssichere Bewertung aber nicht aus. Sie erkennen technisch messbare Fehler wie fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste zuverlässig, können aber nicht beurteilen, ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob sich ein Formular mit der Tastatur tatsächlich ausfüllen lässt.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein automatischer Scan meldet keinen Fehler, weil jedes Bild ein Alt-Attribut hat. Tatsächlich steht dort bei allen Produktbildern nur „Bild1.jpg“. Für eine blinde Nutzerin ist diese Information wertlos. Solche Barrieren findet nur ein Mensch, der die Seite so bedient, wie es Betroffene tun.
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Prüfmethode |
Was sie zuverlässig findet |
Was sie übersieht |
Geeignet für |
|---|---|---|---|
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Automatisierter Online-Scan |
Fehlende Alt-Attribute, Kontrastfehler, fehlende Formular-Labels, leere Links |
Sinnhaftigkeit von Texten, Tastaturfallen, Bedienlogik, Screenreader-Ausgabe |
Erste Einschätzung, laufendes Monitoring |
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Browser-Erweiterungen und Kontrastprüfer |
Einzelne Elemente gezielt prüfen, Überschriftenstruktur sichtbar machen |
Gesamtbild über alle Seitentypen, Zusammenspiel von Komponenten |
Redaktion und Entwicklung im Alltag |
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Manuelle Expertenprüfung |
Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Screenreader-Verhalten, Zoom und Umbruch, verständliche Sprache |
Abhängig von Prüfumfang, Stichprobe und dynamischen Inhalten |
fachlich dokumentierte Prüfung der Barrierefreiheitsanforderungen |
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Professionelles Barrierefreiheits-Audit |
Kombination aller Methoden plus priorisierter Maßnahmenplan und Dokumentation |
Aussagekraft abhängig von definiertem Prüfumfang, repräsentativer Stichprobe und geprüften Funktionen |
Unternehmen mit BFSG-Pflicht oder Relaunch |
Wenn Sie zunächst selbst einen Blick auf Ihre Seite werfen möchten, hilft Ihnen unser Leitfaden zur Selbstprüfung barrierefreier Webseiten. Eine Werkzeugleiste zur Anpassung von Schriftgröße oder Kontrast kann Besucherinnen und Besuchern zusätzlich helfen, ersetzt aber keine barrierefreie Programmierung der Seite selbst.
Wie läuft ein Barrierefreiheit Audit ab?
Ein Barrierefreiheits-Audit läuft in fünf Schritten ab: Festlegung des Prüfumfangs, automatisierter Scan, manuelle Prüfung, Auditbericht mit Prioritäten und Nachprüfung nach der Umsetzung. So entsteht eine nachvollziehbare Dokumentation des geprüften Barrierefreiheitsstands und des daraus resultierenden Handlungsbedarfs.
Schritt 1: Prüfumfang festlegen
Zuerst wird bestimmt, welche Seiten geprüft werden. Da die meisten Webseiten aus wiederkehrenden Vorlagen bestehen, reicht in der Regel eine repräsentative Stichprobe aus Startseite, typischen Unterseiten, Kontaktformular, Suchfunktion und allen Schritten eines Bestell- oder Buchungsprozesses. Gerade der Weg zum Vertragsabschluss ist für das BFSG entscheidend.
Schritt 2: Automatisierter Scan
Ein Scan über die gesamte Webseite liefert einen schnellen Überblick über wiederkehrende technische Fehler. Diese lassen sich oft zentral im Template beheben, was die Umsetzung deutlich günstiger macht.
Schritt 3: Manuelle Prüfung nach WCAG 2.1 AA
Im Kern des Audits wird die Seite so bedient, wie es Menschen mit Einschränkungen tun. Die Prüferin navigiert ausschließlich mit der Tastatur, testet mit Screenreadern, vergrößert die Darstellung auf 200 und 400 Prozent und kontrolliert, ob Inhalte dabei vollständig lesbar bleiben. Kontraste werden gemessen: Für normalen Text gilt grundsätzlich ein Mindestkontrast von 4,5:1, für großen Text 3:1. Für relevante grafische Elemente und Bedienelemente gelten gesonderte Kontrastanforderungen. Mehr zu diesen Werten finden Sie im Beitrag über Kontrast und Lesbarkeit, zur Ausgabe für blinde und sehbehinderte Menschen im Beitrag über Screenreader-Kompatibilität.
Schritt 4: Auditbericht mit Maßnahmenplan
Sie erhalten einen Bericht, der jede gefundene Barriere mit Fundstelle, betroffenem WCAG-Kriterium, Auswirkung für Nutzer und konkreter Lösung beschreibt. Die Maßnahmen werden nach Dringlichkeit sortiert, damit Ihr Team oder Ihre Agentur zuerst die Barrieren beseitigt, die Menschen vollständig ausschließen.
Schritt 5: Umsetzung, Nachprüfung und Erklärung
Nach der Umsetzung wird geprüft, ob die Barrieren tatsächlich behoben sind. Anschließend werden die Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlicht, die das BFSG für betroffene Dienstleistungen verlangt. MUNAS Consulting setzt die Optimierungen auf Wunsch auch direkt um. Wie sich ein Audit im Detail gestaltet, beschreibt zusätzlich unser Beitrag zum Ablauf eines Accessibility Audits.
Welche Barrieren werden bei der Prüfung am häufigsten gefunden?
Die häufigsten Barrieren auf Unternehmenswebseiten betreffen Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Tastaturbedienung und Cookie-Banner. Viele davon entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch Designvorgaben und Baukastensysteme, die Barrierefreiheit nicht mitdenken.
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Typische Barriere |
Betroffene Nutzergruppe |
WCAG-Prinzip |
Übliche Lösung |
|---|---|---|---|
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Hellgraue Schrift auf weißem Grund |
Menschen mit Sehschwäche, ältere Nutzer |
Wahrnehmbar |
Farbwerte im Design anpassen |
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Bilder und Icons ohne sinnvollen Alternativtext |
Blinde Menschen mit Screenreader |
Wahrnehmbar |
Beschreibende Alternativtexte, dekorative Bilder ausblenden |
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Formularfelder ohne Beschriftung, Fehlermeldungen nur in Rot |
Screenreader-Nutzer, Menschen mit Farbfehlsichtigkeit |
Verständlich |
Sichtbare Labels, Fehlertexte mit Hinweis zur Korrektur |
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Menüs und Slider nur per Maus bedienbar |
Menschen mit motorischen Einschränkungen |
Bedienbar |
Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus |
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Cookie-Banner, das den Fokus einfängt oder nicht erreichbar ist |
Tastatur- und Screenreader-Nutzer |
Bedienbar |
Barrierefreies Consent-Tool korrekt konfigurieren |
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Nicht barrierefreie PDF-Dokumente |
Blinde und sehbehinderte Menschen |
Robust |
PDF mit Tags, Lesereihenfolge und Dokumenttitel erstellen |
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Komplizierte Fachsprache |
Menschen mit kognitiven Einschränkungen |
Verständlich |
Klare Sprache, ergänzend Leichte Sprache |
Beim Cookie-Banner treffen Barrierefreiheit und Datenschutz direkt aufeinander. Ein Consent-Tool muss rechtlich korrekt Einwilligungen einholen und gleichzeitig für alle bedienbar sein. Diese Verbindung aus beiden Disziplinen ist einer der Schwerpunkte von MUNAS Consulting. Für komplexe Inhalte lohnt sich außerdem ein Blick auf Leichte Sprache im Web.
PDF auf Barrierefreiheit prüfen: Warum Dokumente oft vergessen werden
PDF-Dokumente wie Preislisten, Formulare, Anmeldebögen oder Geschäftsbedingungen werden bei der Prüfung häufig übersehen, obwohl sie Teil des digitalen Angebots sind. Ein barrierefreies PDF braucht eine Tag-Struktur, eine logische Lesereihenfolge, Alternativtexte für Grafiken, einen Dokumenttitel und eine festgelegte Sprache. Eingescannte Dokumente ohne Textebene sind für Screenreader nicht lesbar. Deshalb sollten die wichtigsten Dokumente, insbesondere solche, die für einen Vertragsabschluss benötigt werden, immer Teil des Prüfumfangs sein.
BFSG Pflicht: Wer muss seine Webseite barrierefrei gestalten?
Das BFSG verpflichtet vor allem Unternehmen, die Verbrauchern über ihre Webseite oder App Verträge anbieten, etwa Onlineshops und Buchungsplattformen, sowie Anbieter von Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenbeförderung und E-Books. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss mit Verbrauchern sind in der Regel nicht erfasst.
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Entscheidend für Webseiten ist der Begriff der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher auf elektronischem Weg einen Vertrag abschließen. Ob etwa eine Online-Terminbuchung einer Praxis oder ein Kundenportal darunter fällt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
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Situation |
BFSG-Pflicht für die Webseite? |
|---|---|
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Onlineshop, der an Verbraucher verkauft |
Ja, sofern kein Kleinstunternehmen |
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Online-Buchung von Reisen, Tickets oder Kursen mit Vertragsabschluss |
In der Regel ja |
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Online-Banking und Finanzdienstleistungen für Verbraucher |
Ja |
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Reine B2B-Webseite ohne Verbrauchergeschäft |
In der Regel nein |
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Informationsseite ohne Vertragsabschluss, etwa Handwerksbetrieb mit Kontaktformular |
In der Regel nein |
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Online-Terminbuchung, Kundenportal oder Anmeldung mit Vertragscharakter |
Einzelfallprüfung erforderlich |
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Behörden und öffentliche Stellen |
Pflicht nach BITV 2.0 bzw. Landesrecht, unabhängig vom BFSG |
Gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen?
Ja. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat. Für Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte wie Computer, Smartphones oder Zahlungsterminals gilt diese Ausnahme nicht.
Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?
Zuständig für die Kontrolle ist die Marktüberwachung der Länder. Werden festgestellte Mängel trotz behördlicher Aufforderung nicht behoben, kann die Marktüberwachungsbehörde nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren schließlich auch die Einstellung des Angebots oder der Dienstleistung anordnen und ggf. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
Darüber hinaus können Verbraucher sowie bestimmte anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen nach § 32 BFSG die Einleitung eines Verfahrens bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen. Schwerer als das Bußgeld wiegt in der Praxis oft der Umsatzverlust, wenn Menschen einen Kauf oder eine Buchung abbrechen, weil sie an einer Barriere scheitern.
Was kostet es, eine Webseite auf Barrierefreiheit prüfen zu lassen?
Die Kosten für ein Barrierefreiheits-Audit richten sich vor allem nach der Anzahl unterschiedlicher Seitenvorlagen, der Zahl interaktiver Funktionen wie Formulare, Shop oder Buchungsstrecke und der Menge an Dokumenten, die geprüft werden sollen. Eine übersichtliche Unternehmenswebseite ist deutlich schneller geprüft als ein Onlineshop mit Konfigurator und Kundenkonto.
Weitere Kostenfaktoren sind die gewünschte Tiefe der Prüfung, ob die Umsetzung gleich mit beauftragt wird und ob eine Nachprüfung vereinbart ist. Wichtig ist ein realistischer Blick auf das Verhältnis von Prüfung und Umsetzung: Oft liegt der größere Aufwand nicht im Audit selbst, sondern in der Behebung der Mängel. Wer beides aus einer Hand bezieht, spart Abstimmungsschleifen. Ein Relaunch ist zudem der günstigste Zeitpunkt, denn Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen kostet weniger als nachträgliche Korrekturen.
MUNAS Consulting erstellt Ihnen nach einer kurzen Sichtung Ihrer Webseite ein individuelles Angebot. Das Leistungsspektrum reicht von der reinen Auditierung über die Anpassung bestehender Seiten bis zur Entwicklung neuer, barrierefreier und rechtssicherer Webseiten. Einen Überblick erhalten Sie auf der Seite zu barrierefreien und rechtssicheren Webseiten von MUNAS Consulting.
Warum Barrierefreiheit und Rechtssicherheit zusammen geprüft werden sollten
Barrierefreiheit ist nur ein Teil einer umfassend rechtskonformen Webpräsenz. Zusätzlich sollten insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungsmanagement und eingebundene Drittanbieter geprüft werden.
MUNAS Consulting verbindet deshalb die Prüfung nach WCAG mit der datenschutzrechtlichen Kontrolle Ihrer Webseite.
Das hat einen praktischen Grund: Bei der Anpassung für Barrierefreiheit werden häufig neue Tools eingebunden, etwa für Videountertitel, Vorlesefunktionen oder Chat. Jedes dieser Tools kann personenbezogene Daten verarbeiten und muss in Datenschutzerklärung und Einwilligungsmanagement berücksichtigt werden. Bei einer datenschutzrechtlichen Begleitung können solche Änderungen frühzeitig auf ihre datenschutzrechtlichen Auswirkungen geprüft werden.
Besonders relevant ist diese Verbindung in Branchen mit sensiblen Daten und hohem Kundenkontakt, etwa im Gesundheitswesen. Wie MUNAS Consulting hier vorgeht, lesen Sie unter Datenschutz für Arzt- und Zahnarztpraxen und in der Übersicht der Branchenlösungen.
Häufig gestellte Fragen zur Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten
Wie kann ich meine Webseite kostenlos auf Barrierefreiheit prüfen?
Mit kostenlosen Online-Scannern und Browser-Erweiterungen erhalten Sie einen ersten Überblick über technische Fehler wie fehlende Alternativtexte oder schwache Kontraste. Zusätzlich können Sie selbst testen, ob sich Ihre Seite vollständig mit der Tastatur bedienen lässt. Für eine rechtssichere Bewertung nach BFSG ist jedoch eine manuelle Prüfung durch Fachleute notwendig.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Webseiten?
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Die neuere WCAG 2.2 ergänzt einige Kriterien und ist eine gute Orientierung für zukunftssichere Webseiten. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Neuerungen der WCAG 2.2.
Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?
Die Dauer hängt vom Umfang der Webseite ab. Eine überschaubare Unternehmensseite mit wenigen Vorlagen lässt sich deutlich schneller prüfen als ein Onlineshop mit vielen Funktionen. Den genauen Zeitrahmen legen wir nach der Festlegung des Prüfumfangs fest.
Muss jede Unternehmenswebseite seit Juni 2025 barrierefrei sein?
Nein. Das BFSG betrifft vor allem Webseiten und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Onlineshops und Buchungsportale. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Unabhängig von einer Pflicht verbessert Barrierefreiheit aber Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Suchmaschinenoptimierung.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin, um das BFSG zu erfüllen?
Nein. Plugins und Werkzeugleisten können einzelne Darstellungsoptionen anbieten, beheben aber keine Fehler im Quellcode, in der Struktur oder in Formularen. Die Anforderungen des BFSG erfüllen Sie nur, wenn die Webseite selbst barrierefrei umgesetzt ist.
Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Öffentliche Stellen benötigen nach der BITV 2.0 eine Erklärung zur Barrierefreiheit. MUNAS Consulting erstellt beide Dokumente passend zu Ihrem Angebot.
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